Auf den Punkt gebracht: Wissenswertes zur fiktiven Abrechnung
- Reparaturalternative: Unfallgeschädigte können sich laut Verkehrszivilrecht zwischen konkreter und fiktiver Abrechnung entscheiden.
- Zur Bezifferung der Schadenshöhe ist ein Sachverständigengutachten notwendig (ein Kostenvoranschlag reicht nur bei Bagatellschäden).
- Abgesehen von den Reparaturkosten lassen sich weitere Schadensposten fiktiv abrechnen: Ihr Gutachter berät Sie individuell, um alles abzurechnen!
- Bei der fiktiven Abrechnung ist eine Haltefrist von 6 Monaten zu beachten: Erst danach darf das verunfallte Fahrzeug verkauft werden.
- Besser nicht in Eigenregie: Die fiktive Abrechnung ist angesichts kürzungsfreudiger Autoversicherer ein Fall für erfahrene Gutachter!
Kfz Gutachter
Sertac Dede techn. BW (FH)
Definition fiktive Abrechnung (Kfz-Schadensregulierung)
Im Gegensatz zur konkreten Abrechnung (= Reparatur in einer Werkstatt) handelt es sich um die Auszahlung des Unfallschadens auf Nettoreparaturkostenbasis. Ein Schadengutachten dient als Basis für die fiktive Abrechnung. Auch Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung und Gutachter- sowie Anwaltskosten lassen sich berücksichtigen.
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung:
konkrete Antworten vom Experten!
Was wird bei der fiktiven Abrechnung abgezogen?
Maßgeblich sind die Angaben zur Schadenshöhe im Sachverständigengutachten. Abzüge sind bei älteren Fahrzeugen zu erwarten, für die Stundenverrechnungssätze markengebundener Werkstätten meistens nicht in Betracht kommen. Die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nicht erstattet.
Wie schnell bekomme ich das Geld bei fiktiver Abrechnung?
Am schnellsten klappt die fiktive Abrechnung, wenn Sie auf das professionelle Schadensmanagement eines Kfz Gutachterbüros setzen. Im Regelfall dauert es wenige Wochen, bis die Schadenssumme fiktiv abgerechnet ist.
Checkliste: Die fiktive Abrechnung ist interessant für Sie, wenn …
Im Fokus: Was ist bei der fiktiven Abrechnung zu beachten?
Falls Sie den Unfallwagen nicht reparieren lassen, verzichten Sie NICHT auf Schadenersatzansprüche. Sie können auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung umfassende Ansprüche einfordern. Formal werden Sie ein unabhängiges Schadengutachten als ‚Ersatz‘ für eine Reparaturrechnung bzw. Reparaturbestätigung brauchen, um einen Unfallschaden fiktiv abrechnen zu können.
Sie sollten daher keinesfalls den Versicherungsgutachter der Gegenseite akzeptieren: Damit wären umfassende Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung vorprogrammiert.
Fiktive vs. konkrete Abrechnung: Die Schadenshöhe muss beziffert werden!
Egal, ob Sie einen Unfallschaden reparieren oder fiktiv abrechnen wollen: Die Schadenshöhe muss exakt und aussagekräftig beziffert werden, wozu Sie die Expertise eines unabhängigen Kfz Gutachters brauchen.
Abrechnung mit Kfz Gutachterbüro = Optimum
Nutzen Sie Ihr Recht, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall selbst einen Kfz-Sachverständigen wie Sertac Dede einschalten zu können. Lehnen Sie das Versicherungsmanagement des Unfallgegners konsequent ab: Dieses wird sich erfahrungsgemäß im wahrsten Wortsinn ungünstig für Sie auswirken.
Die Schadenssumme entscheidet: Abrechnung nach …
Gutachten:
Oberhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro gemäß BGH Urteil haben Sie Anspruch auf ein unparteiisches Gutachten. Mit einem Gutachten lassen sich alle Positionen aussagekräftig bestimmen, sodass Sie bei der fiktiven Abrechnung das Maximum herausholen können.
Kostenvoranschlag:
Ein Kostenvoranschlag kommt nur bis zur Bagatellschadengrenze bis max. 750 Euro Reparaturkosten in Frage. Beachten Sie, dass sich auf Basis eines Kostenvoranschlags bei der fiktiven Abrechnung keine merkantile Wertminderung berücksichtigen lässt.
Faustregel für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz:
Je größer der Schaden ist, desto ungeeigneter ist ein Kostenvoranschlag bei der fiktiven Abrechnung.
Geld auszahlen lassen trotz Reparatur bei fiktiver Abrechnung?
Der Vorteil der fiktiven Abrechnung ist, dass Geschädigte frei über das Geld verfügen können. Sie könnten den Fahrzeugschaden in Eigenregie reparieren (lassen) und alle ersatzfähigen Schadenspositionen erhalten.
Schadenminderungspflicht bei fiktiver Abrechnung
Zu beachten sind bei einem Haftpflichtschaden das Bereicherungsverbot bzw. die Schadenminderungsflicht: Sie dürfen in diesem Sinne durch die fiktive Abrechnung keine ‚Gewinne‘ erzielen. Mit einem professionellen Sachverständigengutachten gehen Sie in dieser Hinsicht keine Risiken ein.
#Zwischenstopp: Vorgehen mit der Versicherung bei fiktiver Abrechnung
Sie haben bis hierhin aus der Perspektive des Geschädigten nachvollziehen können, dass Ihnen mit der fiktiven Abrechnung eine weitere Option bei der Schadensabrechnung offensteht. Wenn Sie sich nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall an das Gutachterbüro von Sertac Dede wenden, können Sie die fiktive Abrechnung prüfen und umsetzen.
Im Rahmen der Korrespondenz mit der Versicherung wird dieser mitgeteilt, dass der Schaden inkl. aller Kosten auf Gutachtenbasis fiktiv abgerechnet werden soll.
Besonderheit: Die Mehrwertsteuer bei der fiktiven Abrechnung
Seit einer Gesetzesreform im Jahr 2002 wird die Mehrwertsteuer bei der fiktiven Abrechnung nicht mehr berücksichtigt. Da ja de facto bei der fiktiven Abrechnung keine Reparaturkosten angefallen, sind Netto-Beträge anzusetzen. Für Anwalts- und Gutachterkosten, die der gegnerische Versicherer zu tragen hat, wird Mehrwertsteuer auch bei der fiktiven Abrechnung angesetzt (also Brutto-Beträge).
Ausnahme: Wann ist keine fiktive Abrechnung möglich?
Nicht in Frage kommt die fiktive Abrechnung allerdings, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigen. Dann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Abrechnung bei Totalschaden
Geschädigte erhalten dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ihr Gutachter wird sämtlichen Wiederbeschaffungsaufwand berücksichtigen. Die Auszahlungssumme dient der Ersatzbeschaffung. Zum kalkulierten Restwert kann der Unfallwagen verkauft werden. Für die Wiederbeschaffungsdauer steht Geschädigten ein Ersatzfahrzeug zu.
Opfer eines Parkremplers? So klappt es mit der fiktiven Abrechnung
Wie oben erwähnt, ist die Schadenshöhe entscheidend. Sie sind nicht sicher, ob es sich noch um einen Bagatellschaden handelt? Dann lassen Sie einen erfahrenen Experten auf den Unfallschaden schauen, um das beste Vorgehen für die anstehende Schadensabrechnung in Erfahrung zu bringen.
Bei einem sehr kleinen Schaden können Sie auf Basis eines Einigungsprotokolls mit dem Unfallgegner ohne Versicherung abrechnen: Der Schadenverursacher zahlt eine bestimmte Summe, über die Sie frei verwenden können. Bis zu 750 Euro Reparaturkosten nutzen Sie einen Kostenvoranschlag, um eine fiktive Abrechnung mit der eintrittspflichtigen Versicherung vornehmen zu können.
Alles, was darüber hinaus geht, sollten Sie in die Hände eines unabhängigen Kfz Gutachters legen, völlig unabhängig von der Schadensminderungspflicht. Durch das Gutachternetzwerk und Rechtsbeistand bei Bedarf sind Sie optimal für die fiktive Abrechnung aufgestellt.
Welche Positionen werden bei fiktiver Abrechnung erstattet?
In Ihrem Fall wird Ihnen Sertac Dede sehr differenziert auf Gutachtenbasis erläutern können, was Sie bei der fiktiven Abrechnung durchsetzen können. Insofern sollten Sie diese Auflistung als informative Übersicht verstehen.
Hinweise zur Rechtsprechung bei fiktiver Abrechnung: Auch wenn die Rechtsprechung zur fiktiven Abrechnung nicht immer einheitlich ist, so sind die Rechte von Unfallgeschädigten in den letzten Jahren deutlich gestärkt worden. Nutzen Sie insofern die Möglichkeit, sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.
Ersatzfähige Schadenspositionen bei fiktiver Abrechnung
Rechtsanwaltskosten
Kosten für Gutachter und Anwalt müssen auch bei fiktiver Abrechnung vom gegnerischen Haftpflichtversicherer bei der Abrechnung übernommen werden.
Nutzungsausfall:
Unfallopfer sind für die unfallbedingte Ausfallzeit zu entschädigen, auch bei fiktiver Abrechnung. Maßgeblich sind hierzu die Angaben im Unfallgutachten.
Wertminderung:
Unfallwagen sind trotz fachgerechter Reparatur weniger wert. Daher ist eine Entschädigung für den Minderwert auch bei fiktiver Abrechnung logisch.
Mietwagenkosten (Anspruch auf Ersatzfahrzeug):
Auch diese lassen sich fiktiv als Alternative zum Nutzungsausfall abrechnen, vor allem bei einer Teilreparatur. Manche Versicherungen pochen allerdings nach einem Unfall auf eine so genannte Notreparatur, um die Fahrtauglichkeit schnell wieder herzustellen.
Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Beilackierung:
Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass bei fiktiver Abrechnung alle Posten in Betracht kommen, die im Falle der konkreten Schadensabwicklung angefallen wären. Wichtig ist, dass Sie bei einem Fahrzeugschaden als ortsüblich gelten können (wie UPE-Aufschläge).
Reparaturkosten (Stundensätze einer Fachwerkstatt / Markenwerkstatt):
Ist das Fahrzeug jünger als 3 Jahre, besteht für Geschädigte in der Regel Anspruch auf die Auszahlung der Kosten gemäß Stundensätzen für eine markengebundene Werkstatt (vergl. BGH-Urteil von 2009 mit dem Aktenzeichen VI ZR 53/09).
Hat die fiktive Abrechnung einen Nachteil?
Es gibt einige Fallstricke für Geschädigte im Gegensatz zur konkreten Abrechnung, die zu beachten sind. Häufig nehmen Haftpflichtversicherungen Kürzungen (z. B. an Kosten für Stundensätze einer Markenwerkstatt, Verbringungskosten oder bei der Nutzungsausfallentschädigung) vor, gegen die Sie sich mit einem erfahrenen Sachverständigen aber wehren können. Die Schadensminderungspflicht rechtfertigt in keinem Fall pauschale und unbegründete Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung.
Grundsätzlich kommt es im Einzelfall bei der finanziellen Bewertung auf die Schadenhöhe und das Alter des Fahrzeugs an. Bei alten Fahrzeugen kann es von Vorteil sein, sich den Schaden auszahlen zu lassen. Je neuwertiger ein Fahrzeug ist, desto kritischer ist die fiktive Abrechnung zu sehen. Beziehen Sie die Wertminderung langfristig in Ihre Entscheidung zur fiktiven Abrechnung ein.
Sind Kürzungen bei fiktiver Abrechnung gerechtfertigt?
Mit einem aussagekräftigen Schadensgutachten eines Sachverständigen haben Sie die besten Chancen, das Maximum bei der fiktiven Abrechnung nach einem Autounfall herauszuholen. Viele Versicherer kürzen automatisch mit dem so genannten Werkstattverweis bei den Reparaturkosten im Rahmen der Unfallregulierung.
Je neuer das Fahrzeug, desto ungerechtfertigter sind solche Kürzungen bei der Abrechnung. Die Rechtsprechung ist in vielen Fällen klar auf der Seite der Geschädigten. Der Nettoreparaturwert laut Sachverständigengutachten hat eine belastbare Aussagekraft.
Fiktive Abrechnung bei Leasingfahrzeug? Das gilt!
Grundsätzlich ist der Eigentümer der Anspruchsteller bei der fiktiven Abrechnung. Bei einem Leasingfahrzeug ist der Leasinggeber der Eigentümer, sodass er die Entscheidungen in puncto fiktive Abrechnung zu treffen hat. Wie die Leasinggesellschaft eine etwaige Erstattung abrechnet, hängt von wirtschaftlichen Interessen im Einzelfall ab. Zudem ist ggf. die vertragliche Bindung an eine Fachwerkstatt im Rahmen der Abrechnung zu beachten.
Diese Abrechnung liegt in fremden Händen
Hatten Sie einen Unfall mit einem Leasingwagen, sollten Sie umgehend Ihre Leasinggesellschaft informieren und das weitere Vorgehen klären. Das gilt auch für die Fahrzeugfinanzierung. Bis zur Begleichung der Schlussrate ist die Bank der Fahrzeugeigentümer. Wie der Unfallwagen instand gesetzt wird, kann vertraglich geregelt sein.
Fiktive Abrechnung: Bemerkt das der Verursacher?
Im Grunde kann Ihnen diese Frage egal sein, denn der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung hat für die Unfallfolgen aufzukommen. Sie haben hier gelernt, dass die fiktive Abrechnung eine völlig legitime Regulierungsoption ist.
Die Versicherung wird dem Unfallverursacher irgendwann mitteilen, in welcher Höhe Reparaturkosten erstatten worden sind. Mit Blick auf die Höherstufung oder zukünftige Versicherungsbeiträge bzw. das Argument der Schadenminderungspflicht ist es unerheblich, ob die Kosten fiktiv oder konkret abgerechnet worden sind.
Fazit: Für alle Kfz Fälle Dede, auch für die fiktive Abrechnung!
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und wünschen sich ein unkompliziertes Schadensmanagement? Dann sind Sie hier beim engagierten Team von Kfz Gutachter Sertac Dede genau richtig. Nehmen Sie Kontakt auf!
Sie können die Option der fiktiven Abrechnung in Ihren Fall prüfen und auf Wunsch durchsetzen. Tendenziell ist die fiktive Abrechnung komplizierter als der Reparaturfall: Insofern sind Sie mit dem leistungsstarken Gutachternetzwerk in den besten Händen für ALLE Fälle. Sie sollten die fiktive Abrechnung nicht in Eigenregie versuchen!
Schnelle Termine, 24/7 Einsatzbereitschaft auch an Wochenenden, mehr als 10 Jahre Regulierungserfahrung, persönlicher Service und bedarfsgerechte Lösungen: Mit diesen Vorteilen wird der ärgerliche Schadensfall sehr schnell der Vergangenheit angehören.