Kfz – Gutachter Dede

Versicherung zahlt weniger als Gutachten festlegt!

20 % gekürzt

Sachverständiger Dede in Stuttgart hilft:

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Was tun als Geschädigter? Machen wir uns nichts vor: Versicherungskürzungen sind leider die Regel, nicht die Ausnahme. ABER: Sie sollten Kürzungen als Versuch sehen, der oft NICHT erfolgreich ist! Ihre Rechte als Unfallgeschädigter sind umfangreich, wehren Sie sich gegen Kürzungsversuche. Mit unabhängiger Gutachterhilfe finden Sie die beste Regulierungslösung: Im Großraum Stuttgart ist das Kfz-Sachverständigenbüro Dede an Ihrer Seite!

  • 27.03.2024

  • Lesedauer: 4 Min.

  • Autor: Sertac Dede

Blitzschnelle Zusammenfassung:

Wenn Versicherung weniger als Gutachter berechnet zahlt:

Ausgangslage: Liegt mehr als ein Bagatellschaden vor (> 1.000 Euro Reparaturkosten) vor, haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges, kostenloses Schadengutachten (welches die gegnerische Versicherung zahlt).
Lassen Sie sich nicht vorschnell auf einen Kostenvoranschlag ein: Damit würde die gegnerische Versicherung von Anfang an weniger zahlen als mit einem Unfallgutachten!
Sie haben das Recht auf die Übernahme von Anwaltskosten: Kürzungsversuche müssen nicht hingenommen werden!
Mit eigenem Gutachter und dessen Expertennetzwerk sind Sie optimal aufgestellt, wenn die Versicherung weniger zahlt als eingefordert.
Versicherungskürzungen betreffen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Minderwert, Nutzungsausfall, Standgeld, die Mietwagenklasse, den Wiederbeschaffungswert, Beilackierungskosten etc., vor allem bei fiktiver Abrechnung!
kostenvoranschlag-ausreichend
Sie haben Fragen?

Sertac Dede techn. BW (FH)

Soforthilfe:

Ablauf, wenn Versicherung weniger als im Gutachten kalkuliert zahlt

Grundsätzlich:

Sofort nach dem Unfall einen eigenen Schadengutachter beauftragen bzw. eine Schadensmeldung vornehmen.

Kürzung?

Kürzungsfall ist eingetreten: Bei Sertac Dede steht Ihnen ein Fachanwalt schnell zur Seite.

Klagen!

Sie fordern als Unfallopfer die ausstehende Schadenssumme ein, notfalls vor Gericht per Klageweg.

Häufig gestellte Fragen,

wenn Versicherung das Gutachten kürzt

Beauftragen Sie nach einem unverschuldeten Autounfall einen eigenen Gutachter, damit es erst gar nicht so weit kommt. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie sich auf Kosten der Gegenseite einen Anwalt nehmen. Bei einem Kaskoschaden können Sie das Sachverständigenverfahren (Zweitgutachten) prüfen.

Nur Kosten, die technisch nicht nötig sind bzw. einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen. Bei fiktiver Schadensabrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht gezahlt. Kürzungen bei Werkstattkosten sind nur bei älteren Fahrzeugen (> 3 Jahre) erlaubt, was dem Verweis auf eine günstigere Werkstatt entspricht.

Bei klarer Schuldfrage und vorliegendem Sachverständigengutachten nicht, sie ist eintrittspflichtig. Entfällt die Leistungspflicht durch grobe Fahrlässigkeit des Unfallverursachers steht dieser unmittelbar in der Haftung für die entstandenen Kosten (Gutachterkosten, Reparatur etc.).

Die Schadenregulierungsdauer erstreckt sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von 4 bis maximal 8 Wochen. Danach sollte der Schaden vollständig reguliert sein (wenn alle Dokumente vorliegen). Durch eine Reparaturkostenübernahmeerklärung kann die Instandsetzung zeitnah erfolgen.

Nicht pauschal, sondern nur mit konkreten Einwänden. Das Sachverständigengutachten muss nachweislich fehlerhaft sein. Die Versicherung des Unfallgegners hat nicht das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen oder nur einen Kostenvoranschlag durchzusetzen.

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vom unabhängigen Kfz-Gutachter erhalten

Faktencheck zur Rechtslage,

wenn die Versicherung weniger als das Gutachten zahlt

Aus Kostengründen möchten Kfz-Versicherungen so wenig wie möglich Schadenersatz auszahlen. Insofern rechnen sich selbst kleine Kürzungen, da es im Jahr um tausende Fälle geht! Gemäß § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu umfassendem Schadensersatz verpflichtet, den Sie als Geschädigter mit einem Gutachten exakt beziffern können.

 

Mit steigendem Fahrzeugalter werden Kürzungen wahrscheinlicher, vor allem bei Kosten einer Werkstatt / Fachwerkstatt, Wertminderung, Nutzungsausfall und fiktiver Abrechnung als Alternative zur Reparatur. Zahlreiche Gerichtsurteile weisen Versicherungskürzungen aber zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang mehrfach das so genannte Werkstattrisiko verdeutlicht, das die Rechte von Geschädigten stärkt (vergl. z. B. Az. VI ZR 147/22).

Kfz Gutachter Sertac Dede aus Stuttgart

Der BGH setzt Kürzungen den Riegel vor!

Kürzungen von Schadenposten in der Regulierungspraxis sind vor dem Hintergrund dieses Urteils sehr kritisch zu sehen, da das Werkstattrisiko zu Lasten der gegnerischen Versicherung geht. Diese muss ggf. auch höhere Kosten als im Gutachten vorgesehen tragen, wir reden dann über das Gegenteil von Kürzungen.

Ungekürzte (!) Checkliste:

Sie haben als Geschädigter das Recht auf ...

Erstattung der Reparaturkosten (Markenwerkstatt bei neuen Fahrzeugen).
Schadensersatz für erlittene Wertminderung.
Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen für die Dauer der Reparatur.
Übernahme von Abschleppkosten.
ein kostenloses Schadengutachten oberhalb der Bagatellgrenze.
Übernahme von Anwaltskosten durch die Gegenseite zwecks Waffengleichheit.
Schmerzensgeld bei Personenschaden: Hierfür unbedingt Rechtsbeistand einschalten!
Fiktive Abrechnung: Kein Reparaturzwang, Sie können sich den Unfallschaden auszahlen lassen.
Bei Totalschaden: Erstattung der Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert für eine Ersatzbeschaffung.

WICHTIG! Rechte im Haftpflichtfall vs. Kaskoschaden

Diese umfassenden Rechte haben Sie bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellgrenze, wobei Sie nicht an ein Weisungsrecht gebunden sind. Anders sieht es bei einem Kaskoschaden aus, bei dem die Kaskoversicherung die Regie führt. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind Sie insofern in einer starken Ausgangsposition.

Kfz-Gutachter in Sindelfingen

Sie haben auch Pflichten: Schadenminderung

Es gilt die Schadenminderungspflicht, der zufolge der entstandene Schaden so gering wie möglich gehalten werden muss. Ein klarer Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt vor, wenn Sie Ihr Unfallfahrzeug mehrere hundert Kilometer abschleppen lassen. Die Versicherung würde nur bis zu nächstgelegenen Werkstatt leisten. Mit einem Sachverständigen an Ihrer Seite, brauchen Sie sich keine Gedanken über die Schadenminderung machen.

Versicherung kürzt den Kostenvoranschlag: Gutachten erstellen?

Je höher der Unfallschaden, desto ungeeigneter ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt für die Regulierung. Wird dieser dann auch noch von der Versicherung zusammengekürzt, sollten Sie als Geschädigter über die Erstellung eines Gutachtens nachdenken.

 

Sie sind aktuell in dieser Situation? Nehmen Sie Kontakt zu Sertac Dede auf, um über die Option eines Schadensgutachtens zu sprechen. So werden Ihre offenen Forderungen aussagekräftig beziffert!

Sertac Dede

Einfach unkompliziert

Senden Sie mir Ihre Fragen gerne per WhatsApp.

Unfallbericht Tipps

Ihr gutes Recht:

Anwalt hinzuziehen als Unfallgeschädigter!

Der Gesetzgeber will Waffengleichheit sicherstellen. Daher dürfen Sie sich als Geschädigter einen Anwalt für Verkehrsrecht auf Kosten der Gegenseite nehmen, wenn diese weniger oder gar nicht zahlt. Durch dieses wichtige Recht müssen Sie sich mit Versicherungskürzungen auf keinen Fall abfinden.

Die Versicherung zahlt trotz Anwalt nicht

Dann bleibt noch der Klageweg vor Gericht. Viele Versicherungen lenken bei einer Klage ein, da diese Kosten in keiner Relation zu den ausstehenden Schadenersatzansprüchen stehen.

 

Es zahlt sich in den meisten Fällen aus, mit aller Konsequenz gegen kürzungsfreudige Versicherungen vorzugehen.

Kürzungen bei fiktiver Abrechnung

Wer sich den Unfallschaden auf Gutachtenbasis auszahlen lässt, bekommt die Mehrwertsteuer seit einer Gesetzesreform nicht mehr erstattet. Mit dieser "Kürzung" müssten Sie leben. Die weiteren häufigen Kürzungen bei fiktiver Rechnung müssen Sie aber nicht hinnehmen. Auch wenn die Rechtsprechung nicht vollkommen einheitlich ist, dürfen Sie durch den gewählten Abrechnungsmodus nicht schlechter gestellt werden.

Die häufigsten Kürzungen (besonders bei fiktiver Abrechnung)

Werkstattkosten, markengebundene Stundenverrechnungssätze:

Bei älteren Fahrzeugen verweisen Versicherungen gerne auf günstigere Reparaturmöglichkeiten. Ihr Gutachter wird Ihre Ansprüche genau beziffern!

UPE-Aufschläge für Ersatzteile:

Diese werden oft legitimerweise im Gutachten erhoben und sind durchsetzbar, wenn sie ortsüblich sind. Ein Kürzungsversuch an dieser Stelle hat eigentlich nie Erfolg.

Verbringungskosten und Beilackierung:

Sind diese Schadenposten im Gutachten angeführt, ist von technischer Notwendigkeit und somit auch Erstattungsfähigkeit auszugehen.

Nutzungsausfallentschädigung:

Versicherer kürzen gerne die Anspruchsdauer oder den Tagessatz bei älteren Fahrzeugen. In diesem Fall zahlt sich neutrale Schadenbegutachtung aus!

Wiederbeschaffungswert:

Um bei einem Totalschaden möglichst wenig zahlen zu müssen, kürzen Versicherungen gerne die Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands zusammen. Das ist in vielen Fällen haltlos, wehren Sie sich!

Unfallbedingte merkantile Wertminderung:

Je älter das Unfallfahrzeug, desto höher wahrscheinlich die Kürzung. Ihr Gutachter wird aufgrund seiner Expertise aber einen aussagekräftigen Wert ermitteln, an dem es nichts zu kürzen gibt.

Diese Versicherungen kürzen wie die Weltmeister

Vor einigen Jahren hat eine FORSA-Umfrage für Aufsehen gesorgt. Demnach bereiten die HUK Coburg Haftpflichtversicherung, die Allianz und die VHV Versicherung sehr oft Probleme bei der Schadensregulierung, auch mit Blick auf Leistungskürzungen. Generell kürzen alle Versicherer regelmäßig, der Fokus sollte nicht nur auf diesen drei Gesellschaften liegen.

 

Viele Kfz-Versicherer kürzen mittlerweile vollautomatisch, um Kosten in beträchtlicher Höhe einzusparen. Dieser Trend dürfte sich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei Versicherungsschäden weiter verstärken. Passend dazu hat die Allianz angekündigt, Kfz-Versicherungsschäden im Kaskobereich stärker via KI abwickeln zu wollen. Automatische Kürzungen werden aber angreifbarer denn je sein, zumal sich irgendwann ein bei Anwälten bekanntes Muster abzeichnen wird.

Forsa Umfrage Versicherungen

Kürzungen bei Kaskoschäden:

Was ist wichtig?

Bei Kaskoschäden greift das Weisungsrecht der Versicherung, Geschädigte dürfen nicht sofort selbst aktiv werden und ein Gutachten beauftragen. Ob die Versicherung weniger zahlt, wird sich so schwerer feststellen lassen. Kommt Ihnen die Summe extrem niedrig vor, sollten Sie über ein Zweitgutachten bzw. das Sachverständigenverfahren nachdenken. Bei einem Kaskoschaden sind Schadenersatzansprüche geringer, sie begrenzen sich meistens auf Reparaturkosten oder Schadenersatz für den Zeitwert.

Kfz-Gutachter in Sindelfingen

7 Tipps:

Kürzungen im Schadensfall vorbeugen

1.

Noch am Unfallort eigenen Kfz Gutachter anrufen.

2.

Das gegnerische Schadensmanagement konsequent ablehnen.

3.

Nicht in Eigenregie den Schaden regulieren: Kürzungen wären dann vorprogrammiert.

4.

Anwalt für Verkehrsrecht auf Kosten der Gegenseite zur vollen Anspruchsdurchsetzung einschalten.

5.

Genau hinsehen und auch bei "kleineren" Summen aktiv werden!

6.

In Zukunft werden Kürzungen durch den Einsatz von KI wohl noch häufiger zu beklagen sein: Ohne konkrete Begründung aber sind automatische Kürzungen unberechtigter denn je!

7.

"Nur" 100 Euro gekürzt? Wehren Sie sich gegen diesen Versuch. Versicherer setzen darauf, dass Geschädigte bei kleineren Kürzungssummen nicht aktiv werden. Es geht um Ihr Geld, das zu begleichen ist!

Gutachten gekürzt?

Nicht mit uns! Jetzt anrufen und Beratung erhalten

Was passiert, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist?

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Gutachter wie Sertac Dede beraten.

Vielleicht ist die Schuld eindeutiger, als Sie es unmittelbar nach dem Unfall durch den Adrenalineinfluss glauben mögen. Die Schadenanalyse kann wichtige Hinweise liefern. Bei Teilschuld erfolgt eine Quotenregulierung. Lassen Sie sich in diesem Szenario über die Option des Quotenvorrechts aufklären.

Gegnerische Versicherung schickt Gutachter - was tun?

Der gegnerische Versicherungsgutachter braucht sich erst gar nicht auf den Weg für eine Schadenanalyse zu machen, Sie dürfen ihn ablehnen und nach dem Unfall selber bei klarer Sachlage einen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

 

Hier haben Sie Ihren Ansprechpartner für die Schadensabwicklung rund um Stuttgart bereits gefunden!

Sertac Dede

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Mit Sertac Dede heißt das klare Regulierungsziel:

Versicherung zahlt gemäß Gutachten!

Dieses Regulierungsziel wird mit Vollgas anvisiert, wobei Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt aus dem Sachverständigennetzwerk bei Bedarf schnell zur Verfügung steht. Serviceorientiert bedeutet 24/7 erreichbar, schnell vor Ort zu sein und flexible Begutachtung durch einen langjährig erfahrenen Kfz-Meister. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung.

 

Wir geben Vollgas, damit Versicherungen gemäß Gutachten zahlen!

 

Verlassen Sie sich nach dem ärgerlichen Unfall auf ein ganzheitliches Schadenmanagement, sodass KürzungsVERSUCHE auf keinen Fall unbeantwortet bleiben. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre legitimen Ansprüche auf Gutachtenbasis durchsetzen können.

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