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Wirtschaftlicher Totalschaden: 3 Gründe machen einen Kfz Gutachter unverzichtbar

  • 06.05.2022

  • Lesedauer: 7 Min.

  • Autor: Sertac Dede

Was denken Sie, wenn Sie nach einem heftigen Auffahrunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden für wahrscheinlich halten? Oder Sie werden sogar direkt mit der fachmännischen Diagnose konfrontiert? Sie werden an die Ersatzbeschaffung für ein vergleichbares Fahrzeug denken und sich fragen, welchen Betrag die gegnerische Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlen muss.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Darauf kommt es an!

Dieser Ratgeber zeigt, womit Sie bei einem nicht selbst verschuldeten Haftpflichtschaden rechnen können und vor allem, dass auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gewisse Handlungsspielräume für eine Reparatur möglich sind. All das können Sie prüfen und umsetzen, wenn Sie auf einen unparteiischen Autogutachter wie Sertac Dede in Göppingen im Haftpflichtfall setzen. Nur im Kaskobereich ist das Weisungsrecht der Versicherung für Ihr Fahrzeug maßgeblich.

  • „Durch Schaden wird man klug.“

    (deutsches Sprichwort)

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Sertac Dede techn. BW (FH)

Auf den Punkt gebracht: Das Wichtigste zum wirtschaftlichen Totalschaden

Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem veranschlagten Wiederbeschaffungswert laut Unfallgutachten, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Kfz-Versicherungen rechnen in diesem Fall auf Totalschadenbasis ab: Sie erstatten Geschädigten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für das Auto.

Integritätszuschlag: Im Rahmen der 130 Prozent Regel kann ein wirtschaftlicher Totalschaden repariert werden. Bei einem technischen Totalschaden ist das ausgeschlossen, der Schrottwert beträgt 0 Euro.

Reparatur nicht zwingend erforderlich: Ein Wagen mit wirtschaftlichem Totalschaden kann durchaus fahrtüchtig sein.

NEIN zum gegnerischen Versicherungsmanagement: Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist unverzichtbar, um als Geschädigter alle Ansprüche auf Schadensersatz in voller Höhe durchsetzen zu können.

Definition: wirtschaftlicher Totalschaden

Auf Basis eines Kfz-Sachverständigengutachtens liegt versicherungstechnisch ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die ausgewiesenen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens um mehr als 30 % überschreiten. Dann ist keine Reparatur des Fahrzeugs möglich und für die Versicherung unzumutbar. Die Versicherungsregulierung für das Fahrzeug erfolgt auf Totalschadenbasis.

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Häufige Fragen zum wirtschaftlichen Totalschaden:

Das antwortet Ihr Kfz-Experte

Optimalerweise rechnen Unfallgeschädigte einen wirtschaftlichen Totalschaden mittels unparteiischem Schadengutachten ab. Der Unfallgutachter übernimmt die Schadensregulierung und erwirkt die Erstattung der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Eine Reparatur ist mit der 130 Prozent Regel prüfbar. Weitere Schadenersatzansprüche (Ersatzwagen etc.) kommen hinzu.

Ja, der Geschädigte kann den Unfallwagen behalten und bei gegebener Verkehrssicherheit bzw. Fahrtauglichkeit weiter nutzen. Ansonsten darf das verunfallte Fahrzeug zum Restwert verkauft werden. Im Falle der Reparatur ist eine Wartefrist von 6 Monaten zu berücksichtigen.

Abgesehen vom wirtschaftlichen Totalschaden gibt es noch den technischen und unechten. Beim technischen Totalschaden ist die Zerstörung derart stark, dass der Schrottwert 0 Euro beträgt. Ein unechter Totalschaden liegt bei Neufahrzeugen vor: Eine Reparatur wäre wirtschaftlich sinnvoll, jedoch der Wertverlust unzumutbar.

Wirtschaftlicher, technischer oder unechter Totalschaden: Wann tritt was ein?

Beispiel: folgende Fahrzeugwerte im Gutachten = wirtschaftlicher Totalschaden:

Reparaturkosten: 5.000 Euro
Wiederbeschaffungswert (vollständige Wiederbeschaffungskosten): 3.000 Euro
Restwert: 1.000 Euro

Die Reparatur wäre wirtschaftlich und somit versicherungstechnisch unvernünftig, da die Reparaturkosten deutlich über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Sie kann der Versicherung nicht zugemutet werden. Mit der 130 Prozent Sonderregel gehen wir weiter unten noch auf eine Reparaturmöglichkeit trotz wirtschaftlichem Totalschaden ein.

 

Bei einem technischen Totalschaden liegt eine komplette Zerstörung vor, die Struktur des Fahrzeugs ist irreparabel geschädigt (Fahrzeugrahmen verzogen). Da der Restwert im Regelfall 0 Euro beträgt, rückt der Wiederbeschaffungswert in den Fokus der Schadensabwicklung.

Neuwertentschädigung als Option bei geringer Laufleistung des Autos

Bei einem unechten Totalschaden ist der Name Programm. Bei Neufahrzeugen ist durch den hohen Wiederbeschaffungswert eine Reparatur eigentlich nach einem Unfall wirtschaftlich sinnvoll. Allerdings würde ein größerer Schaden eine erhebliche merkantile Wertminderung nach sich ziehen: Unfallwagen sind weniger wert, trotz fachmännischer Reparatur. Daher kann bei Neuwagen mit geringer Laufleistung der Neupreis bzw. Anschaffungspreis erstattet werden.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Welche Versicherung kommt auf?

Bei Fremdverschulden greift die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die Versicherung muss bei einem wirtschaftlichen Totalschaden umfassenden Schadensersatz für das Fahrzeug leisten. Sie haben u.a. das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Bei einem Kaskoschaden sieht das anders aus. Vollkasko-Versicherungen leisten bei einem Totalschaden weniger als im Haftpflichtfall.

Wirtschaftlicher Totalschaden Versicherung

Kaskoversicherung und wirtschaftlicher Totalschaden: Das gilt!

Im Gegensatz zur Haftpflicht sind die Leistungen von der Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung für Versicherungsnehmer meistens nur auf den reinen Schaden begrenzt. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erstattet die Vollkasko in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Im Einzelfall ist zu prüfen, was über die Teilkasko abgesichert ist.

Der Leistungsumfang der Kaskopolice ist für Versicherungsnehmer entscheidend

Typischerweise greift die Teilkasko bei einem Wildunfall, woraus durchaus auch ein wirtschaftlicher Totalschaden resultieren kann. Wichtig für die Versicherungsleistung ist es, sich vor Ort eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen.

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Begutachtung des Unfallschaden bei Ihnen vor Ort

Zwischenfazit zum wirtschaftlichen Totalschaden: Ohne neutralen Kfz Gutachter geht es nicht!

Auch wenn das Auto nach einem Auffahrunfall sehr übel aussieht, muss die Diagnose „wirtschaftlicher Totalschaden“ mit Blick auf die Definition rechnerisch festgestellt werden. Und hier genau kommt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Spiel, den Sie nach einem Unfall auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers beauftragen können.

 

Grundlegend gilt nach einem unverschuldeten Autounfall: Je größer der offensichtliche Schaden ist, desto wichtiger ist ein unabhängiges Unfallgutachten! Bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden ist von einem immensen Schadensausmaß auszugehen.

 

Diese 3 Gründe sprechen klar dafür, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auf ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro wie jenes von Sertac Dede in Göppingen zu setzen:

Sertac Dede

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Offiziell geprüfter Sachverständiger

1. Grund: Nur Unabhängigkeit garantiert maximalen Schadenersatz nach einem Unfall

Im Gegensatz zur konkreten Abrechnung (= Reparatur in einer Werkstatt) handelt es sich um die Auszahlung des Unfallschadens auf Nettoreparaturkostenbasis. Ein Schadengutachten dient als Basis für die fiktive Abrechnung. Auch Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung und Gutachter- sowie Anwaltskosten lassen sich berücksichtigen.

2. Grund: Prüfen Sie ALLE Handlungsoptionen für Ihr Auto bei der Abrechnung

Wenn das bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Ihr erklärtes Ziel ist, fahren Sie mit einem eigenen Gutachter am besten. Er kann Ihnen mit Fachexpertise, Erfahrung und Serviceorientierung die gesamte Schadensregulierung abnehmen. Das kann in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in einem Autohaus ganz anders aussehen. Wird dort nur ein Kostenvoranschlag erstellt, verzichten Sie womöglich auf einen großen Teil Ihrer Ansprüche.

3. Grund: DURCHSETZUNG aller Ansprüche mit dem Gutachternetzwerk bei einem Totalschaden

Mit einem professionellen Schadensgutachten beziffern Sie nicht nur alle Ansprüche bei einem Haftpflichtschaden sehr aussagekräftig: Mit dem leistungsstarken Gutachternetzwerk können Sie sie auch konsequent einfordern. Kommt es zu Problemen mit dem Haftpflichtversicherer, unterstützt Sie ein Fachanwalt aus dem Gutachternetzwerk.

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Schätzwert, Restwert, Wiederbeschaffungswert: Was ist wichtig?

Wichtig ist vor allem, dass diese Werte unabhängig und mit der notwendigen Fachexpertise bestimmt werden. Aus diesem Grund scheidet der Versicherungssachverständige des Unfallgegners SOFORT aus. Er würde versuchen, den Wiederbeschaffungswert möglichst niedrig und den Restwert hoch anzusetzen.

 

Im Ergebnis erhielten Sie als Geschädigter einen weitaus geringeren Betrag für Ihr Auto ausgezahlt, als Ihnen eigentlich zusteht. Ein neutraler Gutachter wird bei der Bestimmung von Werten in Ihrem Fall regionale Faktoren und die Situation am Gebrauchtwagenmarkt aufgrund seines Expertenwissens einfließen lassen.

 

Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten sind zentral, um einen wirtschaftlichen Totalschaden sowie alle Handlungsoptionen zahlenbasiert feststellen zu können. Schätzwerte, die von der Schwacke-Liste ausgehen, helfen Ihnen nicht weiter. Durch den Sachverstand des Gutachters fließt der konkrete Fahrzeugzustand immer mit ein, sodass alle wertsteigernden Faktoren wie etwa eine Sonderausstattung Berücksichtigung finden.

 

Üblicherweise nutzen Autogutachter Restwertbörsen, um einen marktorientierten Restwert bestimmen zu können. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) reichen 3 Restwertangebote, damit der Gutachter einen aussagekräftigen Restwert festlegen kann.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Wie setzt sich der Wiederbeschaffungswert zusammen?

Wichtig zu wissen ist, dass der Wiederbeschaffungswert in der Regel um bis zu 25 % über dem Zeitwert liegt. Darin ist sämtlicher Wiederbeschaffungsaufwand enthalten. Auch Gewinnmargen von Gebrauchtwagenhändlern fließen in den Wiederbeschaffungsaufwand mit ein. Es ist im Interesse des Geschädigten, dass der Betrag so hoch wie möglich ausfällt. Mit diesem Geld muss schließlich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den wirtschaftlichen Totalschaden gekauft werden.

Nachgerechnet: Was genau zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?

Liegt nachweislich ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und besteht keine Reparaturmöglichkeit oder ist diese nicht erwünscht, würden Sie als Geschädigter in diesem Beispielfall 2.000 Euro von der eintrittspflichtigen Versicherung (Haftpflicht) des Unfallverursachers erhalten (= Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert):

Reparaturkosten: 4.000 Euro
Wiederbeschaffungswert: 2.500 Euro
Restwert: 500 Euro
Auszahlung der Versicherung: 2.000 Euro

Welche zusätzlichen Ansprüche stehen mir von der Versicherung zu?

Bei Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden ist sofort klar, dass es sich nicht um einen Bagatellschaden handeln kann. Damit sind Sie als Unfallgeschädigter mit umfassenden Rechten ausgestattet, nutzen Sie diese!

 

Ihr wichtigstes „Grundrecht“ ist es, selber auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners ein Schadengutachten zur Versicherungsregulierung in Auftrag geben zu können. Auch Kosten für einen Anwalt muss die Versicherung des Schadenverursachers übernehmen. Mit der Wahl eines eigenen Gutachters legen Sie die Basis zur Prüfung UND Durchsetzung weiterer Schadenersatzansprüche. Zu nennen sind:

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten.

Übernahme von An- und Abmeldekosten.

Übernahme von Abschleppkosten, falls das Unfallfahrzeug nicht mehr Fahrtüchtigkeit war.

Erstattung einer Unkostenpauschale.

Kostenübernahme für die Entsorgung oder Verschrottung (bei technischem Totalschaden).

Schmerzensgeld, falls der heftige Crash einen Personenschaden verursacht hat (Achtung: ärztliches Attest als Beweismittel zeitnah notwendig).

Liegt kein Totalschaden vor, rückt die Wertminderung als Entschädigung in den Fokus (ein Kostenvoranschlag geht auf diese mitunter hohe Forderung nicht ein).

Möglichkeiten bei der Diagnose „wirtschaftlicher Totalschaden“

Grundsätzlich handelt es sich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden durchaus um einen Zustand mit Handlungsmöglichkeiten. Sie sollten nicht sofort an eine Wiederbeschaffung denken. Der Kfz Gutachter Stuttgart ist auch in Göppingen, Ludwigsburg und Reutlingen aktiv. Entdecken Sie unsere Einsatzgebiete.

wirtschaftlicher Totalschaden Optionen

Der BGH stärkt die Rechte von Geschädigten bei wirtschaftlichem Totalschaden

Mit der 130 Prozent Regel hat der Gesetzgeber einen klaren Rahmen geschaffen, mit dem Sie auch einen wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen können. Laut BGH Urteil von 2015 (Aktenzeichen VI ZR 387/14) muss die gegnerische Versicherung Kosten für die Instandsetzung erstatten, wenn diese maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen (= Integritätszuschlag).

Faustformel für die Möglichkeit der Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschaden

Multiplizieren Sie den Wiederbeschaffungswert mit 1,3, erhalten Sie die maximale Höhe der Reparaturkosten, bei der die Instandsetzung eines wirtschaftlichen Totalschadens noch möglich ist.

Beispiel: Berechnung für 130 % Sonderregel bei wirtschaftlichem Totalschaden

Multiplizieren Sie den Wiederbeschaffungswert mit 1,3, erhalten Sie die maximale Höhe der Reparaturkosten, bei der die Instandsetzung eines wirtschaftlichen Totalschadens noch möglich ist.

Checkliste: Voraussetzungen für die 130 % Regel

Verkauf des Autos nicht sofort möglich: Nach der Reparatur ist eine Haltefrist von 6 Monaten zu beachten.

Die Instandsetzung des Fahrzeugs muss in jedem Fall gemäß Sachverständigengutachten erfolgen.

Eine Eigenreparatur ist möglich, sie muss aber gutachterlich bestätigt werden.

Eine Werkstattrechnung muss den Nachweis der gutachtenkonformen Reparatur erbringen.

Teilreparaturen am Wagen sind nicht möglich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Soll ich mir den Totalschaden auszahlen oder das Auto reparieren lassen?

Ob Sie die 130 % Regel in Ihrem Fall für Ihr Auto nutzen oder sich den wirtschaftlichen Totalschaden auszahlen lassen wollen, hängt von Ihrem persönlichen Integritätsinteresse ab. Handelt es sich um ein Liebhaberfahrzeug, werden Sie es sicher behalten wollen. Unrepariert können Sie Ihr Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden ohnehin behalten.

Totalschaden auszahlen oder Reparatur?

Fahrzeugalter ist für die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden entscheidend!

Beachten Sie in diesem Kontext, dass bei älteren Fahrzeugen aufgrund des geringeren Wiederbeschaffungswertes die Diagnose relativ schnell wirtschaftlicher Totalschaden lautet. Beulen an der Karosserie des Fahrzeugs können angesichts der Auszahlungssumme nach einem Unfall verkraftbar sein, wenn Verkehrssicherheit weiterhin gegeben ist.

 

Lassen Sie sich von Ihrem Gutachter im Schadensfall individuell beraten, wenn alle Zahlen und Optionen für das Unfallfahrzeug zur Diskussion auf dem Tisch liegen.

Fazit: Für ALLE Fälle Dede, auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden!

Sie konnten in diesem Ratgeber nachvollziehen, was einen wirtschaftlichen Totalschaden ausmacht und welche Optionen Sie ergreifen können. Sie haben für die Wiederbeschaffungsdauer, Recht auf einen Ersatzwagen (Übernahme von Mietwagenkosten) oder Nutzungsausfall. Sie haben vor allem gute Gründe kennengelernt, einen unparteiischen Kfz-Sachverständigen einzuschalten, zumal Ihnen hierfür als Geschädigter keine Kosten entstehen! Das gegnerische Versicherungsmanagement muss Ihnen nicht zugemutet werden. Rechenbeispiele haben Ihnen gezeigt, wann ein wirtschaftlicher Totalschaden faktisch vorliegt.

 

Sertac Dede liefert Ihnen als Kfz-Sachverständiger in Göppingen und Umgebung weitere gute Gründe, auf professionelle und unparteiische Gutachterexpertise zu setzen. Nutzen Sie einen 24/7 Einsatz (auch am Wochenende), flexible Termine und einen praktischen Vor-Ort-Service, um mit einem binnen 48 Stunden erstellbaren Schadengutachten die gesamte Versicherungsregulierung von Beginn an in erfahrene Hände zu legen.

 

Langjährige Erfahrungen sorgen dafür, dass Sie als Geschädigter nach einem ärgerlichen Unfall ohne Eigenverschulden schnell nach vorne blicken werden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden steht eine schnelle Ersatzbeschaffung an, sofern eine Reparatur nicht möglich ist.

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