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Merkantile Wertminderung = 25 % der Reparaturkosten bei Neuwagen

  • 17.02.2022

  • Lesedauer: 7 Min.

  • Autor: Sertac Dede

So viel weniger ist Ihr Unfallwagen wert! Ihren Anspruch auf Schadenersatz für merkantile Wertminderung werden Sie nach einem unverschuldeten Unfall wahrscheinlich nicht sofort auf der Rechnung haben. Das wird sich mit diesem Beitrag nach nur 6 Minuten Lesezeit ändern: Denken Sie nicht nur an Ihr Recht auf eine Reparatur des Schadens, einen Ersatzwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Sie sollten frühzeitig an die Wichtigkeit der merkantilen Wertminderung denken. Gerade bei Neufahrzeugen kann es schnell um mehrere hundert Euro gehen.

Auf den Punkt: 30 Sekunden für die wichtigsten Fakten zur Wertminderung

Verunfallte Fahrzeuge sind trotz fachmännischer Reparatur weniger wert. Es besteht daher Anspruch auf Schadenersatz für merkantile Wertminderung nach einem unverschuldeten Unfall.

Schadensersatzansprüche auf merkantilen Minderwert gibt es nur in der Haftpflichtversicherung, nicht aber bei einem Kaskoschaden.

Je neuer das Fahrzeug, desto Höhe wird die merkantile Wertminderung ausfallen.

Je gibt viele Methoden für die Berechnung des merkantilen Minderwertes: Die wichtigsten werden hier kompakt vorgestellt. Gutachter wie Sertac Dede haben den besten Überblick.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist für die Schadensregulierung der beste Ansprechpartner, um den Anspruch auf merkantile Wertminderung durchzusetzen.

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Wie viel weniger ist mein verunfalltes Fahrzeug wert?

Diese zentrale Frage steht hier mit Beispielen und einer Szenarioanalyse im Fokus. Jeder Schaden am Fahrzeug begründet potenziell einen Wertverlust. Ein unabhängiger Gutachter beziffert Ihre Schadenersatzansprüche! Je neuer ein verunfalltes Fahrzeug ist, desto höher ist die anzunehmende merkantile Wertminderung. Diese Regel gilt jenseits der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro. Die in der Überschrift angedeutete Faustformel deutet schon an, wie hoch der merkantile Minderwert bei vierstelligen Reparaturkosten sein kann.

Definition: Merkantile Wertminderung / Minderwert

Auf Basis eines Kfz-Sachverständigengutachtens liegt versicherungstechnisch ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die ausgewiesenen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens um mehr als 30 % überschreiten. Dann ist keine Reparatur des Fahrzeugs möglich und für die Versicherung unzumutbar. Die Versicherungsregulierung für das Fahrzeug erfolgt auf Totalschadenbasis.

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Häufige Fragen zum merkantilen Minderwert:

Das antwortet Ihr Kfz-Experte

Hier finden Sie alle wichtigen Berechnungsmethoden in der Übersicht. Sie sollten einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall einschalten, um den merkantilen Minderwert aussagekräftig berechnen und einfordern zu können. Im Schadengutachten werden Angaben zum Minderwert gemacht, nicht aber in einem Kostenvoranschlag.

Auf Gutachtenbasis im Rahmen des professionellen Schadensmanagements eines unabhängigen Kfz-Sachverständigenbüros. Ein Kostenvoranschlag ist nicht geeignet, da dieser nur Reparaturkosten aufführt.

Der Besitzer erhält auf Gutachtenbasis die Schadensersatzzahlung für den erlittenen merkantilen Minderwert. Bei einem Leasingfahrzeug oder einer Finanzierung haben Leasinggeber und Bank Anspruch auf die Schadenersatzzahlung. Ihr Sachverständiger wird die Summe, die Ihnen zusteht, im Schadengutachten beziffern.

Beispiel für merkantile Wertminderung: Ein Sachverständigengutachten bringt Klarheit

Greifen wir den Wert aus der Überschrift auf, landen wir bei der Faustformel. Aufgrund ihrer leichten Anwendbarkeit handelt es sich um eine allgemeine Richtlinie, die aussagekräftige Werte liefern kann. Sie weist den ersten 4 Betriebsjahren Prozentsätze für die Kosten der Instandsetzung zu.

 

Aus den prozentualen Werten geht hervor, dass die merkantile Wertminderung im ersten Betriebsjahr am höchsten ausfällt:

1. Betriebsjahr: 25 % der minderwerterheblichen Reparaturkosten
2. Betriebsjahr: 20 % der minderwerterheblichen Reparaturkosten
3. Betriebsjahr: 15 % der minderwerterheblichen Reparaturkosten
4. Betriebsjahr: 10 % der minderwerterheblichen Reparaturkosten

Hatten Sie einen Unfall mit Ihrem 6 Monate alten Neufahrzeug und liegen die Reparaturkosten bei 5.000 Euro, ergibt sich eine merkantile Wertminderung in Höhe von 1.250 Euro. Ist das Auto bereits 4 Jahre alt, würden durch den sinkenden prozentualen Anteil noch 500 Euro an Minderwert anfallen.

Reparaturkosten: 5.000 €
Fahrzeugalter: 6 Monate
Merkantile Wertminderung: 1.250 €
Merkantile Wertminderung Kfz-Gutachten

Wichtiger Unterschied zwischen merkantiler und technischer Wertminderung

Im Gegensatz zur merkantilen Wertminderung kommt es bei der technischen Wertminderung zu bleibenden Mängeln, obwohl das Unfallfahrzeug fachmännisch instandgesetzt worden ist.

Anders als bei der merkantilen Wertminderung kann der Gutachter die technische erst erkennen und bewerten, nachdem das Fahrzeug repariert worden ist. Insofern müssen Sie Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter mit Expertenhilfe umfassend prüfen und konsequent durchsetzen.

Beispiel für die Ermittlung einer technischen Wertminderung

Mängel im Rahmen der technischen Wertminderung können sich auf die Lebensdauer, die Betriebssicherheit oder die Gebrauchsfähigkeit z. B. nach Richtarbeiten beziehen. Oft betrifft die technische Wertminderung mit der Lackierung optische Aspekte. Durch eine Neulackierung kann es je nach Reparaturtechnik zu Farbunterschieden kommen, für die ein Gutachter eine angemessene Summe berücksichtigen wird.

technische Wertminderung

Merkantile Wertminderung auch bei einem Bagatellschaden?

Nein, Bagatellschäden bis zu einer Grenze von etwa 700 bis 750 Euro führen laut BGH Urteil nicht zu einer merkantilen Wertminderung, sie sind beim Verkauf nicht offenbarungspflichtig. Unterhalb dieser so genannten Bagatellschadensgrenze gelten Fahrzeuge gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes auch weiterhin als unfallfrei.

 

Bei Schrammen und oberflächlichen Lackschäden bis zur Bagatellgrenze lassen sich in aller Regel keine Ansprüche auf merkantilen Minderwert begründen.

Gut zu wissen: Bagatellschaden oder nicht?

Da der Übergang an der Bagatellgrenze fließend ist, sollten Sie im Zweifelsfall immer ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro für die Begutachtung hinzuziehen. Bei eigenem Unverschulden muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers für die Gutachterkosten aufkommen.

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Anspruch auf merkantile Wertminderung bei einem Totalschaden?

Kommt es zur so genannten Abrechnung auf Totalschadenbasis, erhalten Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Der Aspekt der Wertminderung findet dann bei der Schadensregulierung keine Berücksichtigung mehr. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent übersteigen. Im Wiederbeschaffungswert ist sämtlicher Kostenaufwand enthalten.

 

Vor allem ältere Fahrzeuge erhalten bei hohen Reparaturkosten schnell die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden, Blechschäden können ausreichen. Ab einem Alter des Fahrzeugs von mehr als 5 Jahren und einer Betriebsleistung von mehr als 100.000 Kilometern lehnen viele Kfz-Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers Ansprüche auf merkantile Wertminderung ab. Mit einem Gutachternetzwerk steht Ihnen ein Fachanwalt für alle Szenarien zur Seite.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Neuwagen oder Gebrauchtwagen: großer Unterschied beim Minderwert!

Nein, Bagatellschäden bis zu einer Grenze von etwa 700 bis 750 Euro führen laut BGH Urteil nicht zu einer merkantilen Wertminderung, sie sind beim Verkauf nicht offenbarungspflichtig. Unterhalb dieser so genannten Bagatellschadensgrenze gelten Fahrzeuge gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes auch weiterhin als unfallfrei.

 

Bei Schrammen und oberflächlichen Lackschäden bis zur Bagatellgrenze lassen sich in aller Regel keine Ansprüche auf merkantilen Minderwert begründen.

Szenarioanalyse: Merkantile Wertminderung bei …

Leasing:

Bei einem Unfall müssen Sie die Vertragsbedingungen für eine korrekte Abwicklung beachten. Grundsätzlich steht dem Leasinggeber als Eigentümer die merkantile Wertminderung zu. Als Leasingnehmer kommen Sie damit nicht in Berührung.

Motorrädern:

Der BVSK (Berufsverband der freien und unabhängigen Sachverständigen) hat für Motorräder eine eigene Formel entwickelt, um die minderwertrelevanten Besonderheiten bei der Berechnung einbeziehen zu können.

 

Bereits bei der Begutachtung von Blechschäden an Anbauteilen etc. sind die Konstruktion, die Art des Motorrads und die Reparaturtechnik zu würdigen. Bei der Berechnung von merkantiler Wertminderung bei Motorrädern werden neben der Schadensintensität auch die Marktgängigkeit und Korrekturfaktoren für Vorschäden und die Einsatzart berücksichtigt.

Oldtimer:

Wenden Sie sich an einen auf Oldtimer spezialisierten Kfz Gutachter, um alle Optionen auf merkantile Wertminderung und die Reparatur zu prüfen. 2009 hat der deutsche Oldtimerrechtstag beschlossen, dass auch bei Oldtimern von einer merkantiler Wertminderung ausgegangen werden kann. Das ist vor allem der Fall, wenn die historische Substanz durch einen Unfallschaden in Mitleidenschaft gezogen wurde. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Sonderfahrzeuge:

Für merkantile Wertminderung bei Sonderfahrzeugen ist immer eine Einzelfallentscheidung notwendig, pauschale Aussagen lassen sich nicht treffen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass auch für Sonderfahrzeuge eine merkantile Wertminderung begründet werden kann. Fragen Sie einfach bei unserem Gutachterbüro nach, um alle Optionen in Ihrem Fall zu prüfen.

Ihr Gutachter macht den Minderwert für Sie geltend

Halbgewachs, Ruhkopf und Sahm, Zeisberg, Faustregel oder Berechnungsmethode gemäß 13. Verkehrsgerichtstag? Keine Angst, Sie brauchen sich als Laie bzw. gestresster Unfallgeschädigter nicht mit der Komplexität der Formeln oder einzelner Parameter wie Alterskorrektur, Listenpreis, Zeitwert und Marktrelevanz auseinandersetzen. Diese schematische Übersicht soll Ihnen nur die Methodenvielfalt in puncto merkantiler Minderwert nahebringen!

So bestimmen Sie den merkantilen Minderwert

Wenden Sie sich an einen unabhängigen Autogutachter wie Sertac Dede, um Ihre Ansprüche auf merkantile Wertminderung zu prüfen und mit dem Sachverständigennetzwerk konsequent durchzusetzen. Der Sachverständige weiß, welche Formel und Parameter er anzuwenden hat und welche regionalen Besonderheiten bei der Berechnung des Minderwertes zu berücksichtigen sind.

Mit dem Sachverständigennetzwerk holen Sie mehr Wertminderung heraus

Nutzen Sie einen Anwalt aus dem leistungsstarken Gutachternetzwerk, um sich gegen Kürzungsversuche beim Minderwert konsequent zu wehren. Bei hoher Laufleistung (mehr als 100.000 Kilometer) und einem Fahrzeugalter von mehr als 5 Jahren ist eine Verweigerungshaltung sehr wahrscheinlich.

Unabhängige Begutachtung zahlt sich für Geschädigte aus

Sie sollten die Regie bei einem unverschuldeten Unfallschaden auf keinen Fall der Versicherung und dem gestellten Schadensgutachter des Unfallgegners überlassen. Dieser wird Sie – um Gutachterkosten einzusparen – mit einem Kostenvoranschlag abspeisen wollen, auf dessen Basis der merkantile Minderwert überhaupt keine Berücksichtigung findet. Hier kommen nur Arbeitskosten bzw. Lohnkosten neben Ersatzteilen auf die Rechnung. Viel interessanter als der Arbeitslohn sind aber Ihre ableitbaren Schadenersatzansprüche auf merkantilen Minderwert.

Ermittlung des Wertverlustes durch Schaden: Weitere Methoden

Berechnungsmethode nach Berger / Halbgewachs (= Dekra Modell)

Berechnung der Höhe des Minderwertes nach der Methode des TÜV

Wertminderung nach Marktrelevanz & Faktorenmethode (Zeisberg)

Berechnung des merkantilen Minderwertes mit dem Kasseler Modell

Merkantiler Minderwert nach dem Bremer oder Hamburger Modell

BVSK-Wertminderungsmodell

Beschlüsse des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages (ähnlich wie die Faustformel, allerdings kommen hier Grenzen für die Laufleistung je nach Betriebsjahr hinzu).

Methode für Minderwert nach Noelke (orientiert sich stark an Ruhkopf und Sahm).

Viele Modelle zur Ermittlung des Minderwertes ähneln sich, oft kommen die gleichen Parameter zum Einsatz, wie sie in der obigen Liste zu finden sind. Bei einigen Berechnungsmodellen erkennen Sie bereits am Titel, dass sie nur regional verwendet werden. Um Faktoren wie die Marktgängigkeit oder einen Korrekturfaktor für einen Vorschaden berücksichtigen zu können, ist die Erfahrung eines Autogutachters unverzichtbar.

Fazit: Für ALLE Fälle Dede, auch für die merkantile Wertminderung!

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und stellen sich jetzt abgesehen von der anstehenden Schadensregulierung die Frage: Wie viel weniger ist mein Fahrzeug wert?

 

Kfz-Sachverständiger Sertac Dede wird diese Frage mit einem unabhängigen Schadengutachten sehr konkret beantworten. Bedenken Sie, dass sich ein Unfall negativ auf den Fahrzeugwert auswirken kann. Das gilt mit Blick auf den merkantilen Minderwert ausdrücklich auch dann, wenn eine fachmännische Reparatur des Schadens stattgefunden hat.

 

Setzen Sie auf ein ganzheitliches Schadensmanagement, um Ihre Schadenersatzansprüche auf Gutachtenbasis durchsetzen zu können. Schnelle Termine, 24/7 Einsatzbereitschaft, flexibler Vor-Ort-Service, mehr als 10 Jahre Erfahrung und Gutachtenerstellung binnen 48 Stunden. Ihre Rechte haben nach einem unverschuldeten Autounfall mit dem Sachverständigenbüro Dede Vorfahrt!

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