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Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?
NEIN bei Haftpflichtschaden > 750 Euro!
20.10.2023
Lesedauer: 6 Min.
Autor: Sertac Dede
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren? Intuitiv stellen Sie sich diese wichtige Frage bei der Schadensregulierung nach einem Unfallereignis. Sie misstrauen der Versicherung des Unfallgegners? Dann DÜRFEN Sie diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. Nur bei einem Kaskoschaden sind Ihnen als Versicherten die Hände gebunden.
Augen auf bei der Gutachterwahl nach einem Unfall: Dieser Ratgeber klärt über Ihre Rechte und die finanziellen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen auf. Die Formel aus der Überschrift gibt Ihnen eine erste Orientierung!
Vollgas-Zusammenfassung:
Muss ich eigentlich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?
Sertac Dede techn. BW (FH)
Häufig gestellte Fragen unserer Kunden:
Das antwortet Ihr Gutachter!
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall können Sie selbst einen Sachverständigen beauftragen (kostenlos oberhalb der Bagatellschadengrenze). Bei einem Kaskoschaden haben Sie keine freie Gutachterwahl: Durch das Weisungsrecht der Kaskoversicherung sind Ihnen als Versicherungsnehmer die Hände gebunden.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers darf Ihnen keinen Gutachter verbindlich vorschreiben, Sie haben die freie Wahl. Nutzen Sie dieses wichtige Recht. Bei einem Kaskoschaden wird die Versicherung ggf. einen Sachverständigen für den Schaden bestellen.
Ja, Sie können ein Kaskogutachten und ein gegnerisches Schadensgutachten anfechten (Gegengutachten als Option). Dazu sind konkrete Einwände bzw. Fehler notwendig. Im Kaskofall kann das Sachverständigenverfahren eine Lösung sein. Mit eigenem Gutachter / Unfallgutachten wahren Sie Ihre finanziellen Interessen am besten.
"Schon übermorgen kann sich Kfz-Sachverständiger Mustermann den Unfallwagen anschauen, dann geht die Regulierung ganz schnell."
Mit diesen Worten und einer guten Werkstatt preist der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung einen gestellten Kfz-Sachverständigen an. Sie sollten sofort ablehnen, dieser Gutachter handelt nicht Ihrem Sinne.
Sie haben nichts zu verschenken, oder?
Sie müssen nicht auf einen Anruf der Gegenseite bzw. deren Gutachter warten!
Bei klarer Sachlage ist es Ihr gutes und in finanzieller Hinsicht wichtiges Recht, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen. Rund um Stuttgart sind Sie bei Sertac Dede in besten Händen:
Hier direkt Kontakt aufnehmen!
Weitere Tipps!
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Vorgehensweise des Versicherungsgutachters
Der gestellte Versicherungsgutachter arbeitet vordergründig professionell und serviceorientiert, in Wahrheit ist er aber an Kürzungen interessiert. Er handelt im Auftrag der gegnerischen Versicherungsgesellschaft, sodass die unten aufgelisteten Kürzungsversuche mehr als wahrscheinlich sind. Das sollte Ihnen klar sein.
Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?
Diese Frage setzt mehr voraus, als Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners meistens bieten würde. Wahrscheinlich würden Sie keinen Gutachter zu Gesicht bekommen mit dem Hinweis auf einen ausreichenden Kostenvoranschlag (der billiger für die Versicherung ist). Die gegnerische Versicherung wird Ihnen aber nicht sagen, dass Sie damit auf Schadenersatz für den erlittenen merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall "verzichten". Das müssen Sie NICHT akzeptieren.
Ist das Gutachten bindend?
Einmal erstellt, ja!
Sie können nicht dem gegnerischen Versicherungsgutachter zustimmen, dann plötzlich ein eigenes Schadensgutachten erstellen lassen. Diese Kosten werden ggf. nicht übernommen. Treffen Sie daher direkt zu Beginn eine klare Entscheidung für Ihre finanziellen Interessen als Geschädigter. Die Kosten hat die Gegenseite bei eindeutiger Schuldfrage zu tragen.
Für die Schadenabwicklung und Ihre Ansprüche ist das Gutachten maßgebend. Kürzungsversuche sind wahrscheinlich, in vielen Fällen aber haltlos. Sie sollten sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht aus dem Gutachternetzwerk zur Wehr setzen und auf die Angaben im Schadengutachten bestehen.
Hier sparen die Versicherungen bzw. deren Gutachter
Beim Blick auf diese Liste wird Ihnen schnell klar, dass auf Ihre Kosten (!) einiges zusammenkommen kann. Daher ist es wichtig, mit unabhängiger Sachverständigen-Hilfe bei der Schadenregulierung das Maximum für Sie herauszuholen.
Vorgehensweise: Gutachten zu niedrig kalkuliert
Wenn Sie Ihren Unfallwagen nicht unabhängig begutachten lassen, ist von einer geringeren Schadenshöhe als möglich auszugehen. Sie sollten daher sofort auf einen eigenen Gutachter setzen, damit dieses Problem erst gar nicht zu einem wird (dieser muss nicht zwangsläufig vereidigt sein).
Ist ein Sachverständigengutachten nachweislich falsch, können Sie es anfechten. Vor Gericht bestehen gute Chancen: Lassen Sie sich individuell von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um Ihre Chancen zu maximieren.
Vorsicht ist auch bei einem Kaskoschaden geboten: Hier kürzen Kaskoversicherungen gerne unbemerkt die Schadenhöhe. Glauben Sie nicht alles, was Ihnen die Versicherung als unantastbar präsentiert ...
Beste Vorgehensweise:
eigenen Gutachter beauftragen!
Sie können direkt hier Tatsachen für die Versicherungsregulierung schaffen und Sertac Dede als eigenen, neutralen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Melden Sie Ihren Schaden online, danach wird alles schnell, professionell und lösungsorientiert ohne viel Aufwand für Sie über die Bühne gehen. Bei Bedarf wird ein Rechtsanwalt für den Schaden vermittelt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sofort Schadensbilder für eine aussagekräftige Ersteinschätzung hochzuladen. Der erfahrene Kfz-Meister erklärt Ihnen auch, was nach einem Verkehrsunfall zu tun ist.
Wer übernimmt die Kosten für den Gutachter?
Die Kostenübernahme hängt von der Schuldfrage und Schadenhöhe ab.
Bei einem Haftpflichtschaden ist die Bagatellschadengrenze ein wichtiges Kriterium: Oberhalb dieser Grenze muss die gegnerische Versicherung die Gutachtenkosten komplett übernehmen, darunter reicht ein Kostenvoranschlag.
Bei einem Kaskoschaden wird die Versicherung die Gutachterkosten auch tragen, Sie dürfen aber nicht selbst aktiv werden. Bei Teilschuld kommt eine Haftungsquote je nach Urteil zum Einsatz. Bei einem Zweitgutachten sind die individuellen Umstände zu prüfen.
Darf ich den Kfz Gutachter immer frei wählen?
Diese Frage googeln viele Geschädigte.
Im Kaskofall lautet die Antwort nein, bei einem Haftpflichtschaden ja. Hier sehen Sie für häufige Suchanfragen (wie Wildschaden) Ihre Antwort auf einen Blick:
Checkliste als Zwischenfazit:
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nachbesichtigung der Versicherung:
Was gilt?
Rein rechtlich kann die Versicherung des Unfallverursachers keine Nachbesichtigung für ein Zweitgutachten einfordern. Im Einzelfall müssen für eine Anfechtung konkrete Gründe vorhanden sein. Pauschale Hinweise auf ein fehlerhaftes Gutachten oder einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht reichen nicht.
An Ihrer Seite: Jetzt anrufen und beraten lassen!
Achtung bei der Nachbesichtigung
Kommt es zu diesem Szenario, sind Sie bei Sertac Dede in besten Händen:
Sie können eine optimale Entscheidung für den Schaden am Fahrzeug in Ihrem Fall treffen. Bedenken Sie, dass eine Verweigerung Ihrerseits die Schadensabwicklung in die Länge ziehen würde und auch der Gerichtsweg eine Folge sein kann. Ihr eigener Sachverständiger wird bei diesem Termin auf Wunsch vor Ort sein und auf fachliche Korrektheit achten.
Wenn's im Ländle kracht, Dede macht's! Unabhängig, professionell & schnell:
Getreu diesem Motto dürfen Sie sich nun mit Blick auf die Frage "Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?" als gut aufgeklärt fühlen. Nehmen Sie als wichtige Erkenntnis aus diesem Ratgeber mit, dass Sie bei einem Haftpflichtschaden wesentlich größere Handlungsspielräume haben als bei einem Kaskoschaden (denken Sie hier an ein mögliches Sachverständigenverfahren).
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...machen den Unterschied nach einem unverschuldeten Unfall. Das werden auch Sie bald so sehen!
Sertac Dede techn. BW (FH)