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Unfall, was tun?

  • 24.11.2021

  • Lesedauer: 5 Min.

  • Autor: Sertac Dede

Tempo 80 statt 50, Vorfahrt genommen, rote Ampel übersehen, Geschwindigkeit falsch eingeschätzt, vom Smartphone in der Hand abgelenkt oder den Blick in den Rückspiegel vergessen: Das sind typische Fehler von Autofahrern im Straßenverkehr, die binnen Sekundenbruchteilen zu einem Unfall führen.

Kaum aus dem Auto gestiegen, stellt sich unmittelbar die Frage „Was tun nach einem Unfall?“. Der Schaden am Auto muss in jedem Fall für die Versicherungsabwicklung beziffert werden. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen in kompakter Form, was Sie nach einem Unfall tun sollten, und was nicht (Stichwort Schuldeingeständnis).

Der gegnerische Versicherer tritt auf die Bremse

Kfz Gutachter Dede gibt Gas für Ihre Rechte!

Sie haben es eilig und wollen den Unfall schnell hinter sich lassen? Nutzen Sie das Wichtigste nach einem Unfall auf einen Blick, die Checkliste am Ende, um sich rasch einen Überblick zu verschaffen. Oder rufen Sie das Kfz-Sachverständigenbüro Dede sofort nach dem Unfall an, um Ihre Optionen und Rechte mit erfahrener Unterstützung durchzusetzen.

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Sertac Dede techn. BW (FH)

Unfall, was tun? Diese Auflistung zeigt Ihnen das Wichtigste!

Die Sicherung der Unfallstelle hat immer oberste Priorität.

Erst nach der Verständigung von Rettungskräften und Polizei sowie Erster Hilfe rückt die Dokumentation des Geschehens mit einem Unfallbericht und einer Unfallskizze in den Fokus.

Für den entstandenen Schaden durch den Unfall hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gemäß § 249 BGB aufzukommen, was eine klare Schuldzuordnung voraussetzt.

Setzen Sie auf professionelle und unabhängige Expertise: Nur so zeigt sich, ob es sich wirklich nur um einen kleinen Schaden handelt bzw. wie umfassend Ihre Ansprüche auf Schadenersatz nach dem Autounfall sind.

Schnelle Hilfe wenn’s mal kracht.

Begutachtung des Unfallschaden bei Ihnen vor Ort

Häufige Fragen:

Hier finden Sie kurze Antworten

Der Unfallgegner hat bei klarer Sachlage seiner Haftpflichtversicherung den Unfall zu melden. Wenden Sie sich als Geschädigter nach dem Unfall an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wird dieser Ihnen die gesamte Schadensregulierung inkl. Gutachtenerstellung abnehmen. Wichtig wird das Schadengutachten für das Unfallauto sein.

Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Haftpflichtversicherung schnellstmöglich zu melden. Laut Versicherungsbedingungen hat er für die Schadensmeldung maximal 1 Woche Zeit, einige Verträge sehen auch nur 3 Tage vor. Nach Ablauf der Frist kann der Versicherungsschutz entfallen!

Polizei und Rettungskräfte müssen Sie zwingend anfordern, wenn es sich um einen schweren Verkehrsunfall mit Verletzungen, womöglich mit Todesfolge, handelt. Liegt nur ein Blechschaden vor, sieht das Gesetz keine Pflicht vor, Polizeibeamte hinzuziehen zu müssen. Bei aggressivem Verhalten, totaler Uneinigkeit oder einer gefährlichen Verkehrslage ist es aber empfehlenswert, die Polizei zu rufen, auch um einen unabhängigen Unfallbericht anfertigen zu lassen.

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Lesedauer: 5 Min.

Versicherung den Unfall melden: Auf diese Themen kommt es an

Ohne fristgerechte Schadensmeldung kann die Versicherungsregulierung nicht starten. Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt ist, muss sich mit dem ganzheitlichen Service eines Sachverständigenbüros um diese und weitere Fragen keine Sorgen machen.

Unfall was tun

Unfall der Versicherung melden: Welche Fristen sind zu beachten?

Der Schädiger hat seine Versicherung binnen maximal 7 Tagen zu informieren. Schäden am eigenen Fahrzeug können im Regelfall binnen 14 Tagen gemeldet werden. Es gibt allerdings keinen Grund, die notwendige Schadensmeldung hinauszuzögern. Am besten sollte sie am Tag des Unfallgeschehens vorgenommen werden.

Unschuldig in Unfall verwickelt: Schaden der Versicherung melden?

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie den Schaden bei der Versicherung des Unfallverursachers melden (ggf. mittels Kennzeichen über den Zentralruf der Autoversicherer). Als zusätzliche Absicherung und bei strittiger Schuldfrage kann es sinnvoll sein, den Unfallschaden auch der eigenen Versicherung zu melden. Der Unfallgegner könnte versuchen, Ihnen die Schuld zuzuschieben und schließlich ist Ihr Auto nun ein Unfallfahrzeug. Mit der Schadensmeldung halten Sie sich die Optionen offen.

Schaden der Versicherung melden oder selber zahlen?

Um eine Höherstufung bzw. den Verlust der Schadenfreiheitsklasse in der Kaskoversicherung zu vermeiden, kann der Schädiger einen Bagatellschaden (bis etwa 750 Euro Schadenhöhe) selber bezahlen. Das setzt allerdings Einigkeit unter den Unfallbeteiligten voraus. Ein Einigungsprotokoll sollte die Basis für eine Schadensabwicklung ohne Autoversicherung sein.

Kleinen Unfall der Versicherung melden?

Was ist ein kleiner Unfall für Sie? Können Sie das wahre Schadensausmaß einschätzen? Die tägliche Arbeit im Sachverständigenbüro Dede zeigt, dass die vom BGH gezogene Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro schnell erreicht ist. Und das hat weitreichende Konsequenzen!

Kleiner Schaden, teure Auswirkung: Sehen Sie selbst!

Werfen Sie einen Blick auf die Bilder von Fahrzeugschäden. Sie erkennen schnell, dass ein vermeintlich kleiner Schaden nach einem Unfall Reparaturkosten von weit mehr als 1.000 Euro nach sich ziehen kann. Liegt der Schaden durch den Unfall oberhalb der genannten Bagatellgrenze, haben Sie umfassende Rechte! Darauf wird Sie die Versicherung des Unfallverursachers aber nicht aufmerksam machen …

Unfall Schuldfrage

Ist die Schuldfrage geklärt?

Geschädigter oder Verursacher, das ist hier die entscheidende (Schuld)frage! Nur wenn Unfallhergang und Schuld geklärt sind, wird die zuständige Kfz-Versicherung den Schaden regulieren. Sie sehen hier, warum die Beweissicherung noch am Unfallort überaus wichtig ist, was auch bei einem Autounfall im Ausland gilt!

 

Mit einem unfallanalytischen Gutachten können entscheidende Hinweise für die Klärung der Schuldfrage genutzt werden, die auch vor Gericht bei einem etwaigen Zivilprozess eine hohe Beweiskraft hätten. Wird beiden Unfallbeteiligten eine Teilschuld zugesprochen, kommt bei der Schadensregulierung eine Quote zum Einsatz. Dann ist mit einem Gutachter die Option des Quotenvorrechts zu prüfen.

Ihre Rechte als Unfallgeschädigter setzen Sie mit einem unabhängigen Gutachter durch!

Sie sind laut Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Sie haben Anspruch auf die Übernahme der Reparaturkosten, einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung für die unfallbedingte Auszeit. Der Wagen wird nach dem Unfall trotz fachgerechter Reparatur weniger wert sein, weshalb Sie für die merkantile Wertminderung zu entschädigen sind. Sie sind verletzt worden? Dann können Sie mit einem ärztlichen Attest Ansprüche auf Schmerzensgeld nebst Nutzungsausfall und Minderwert prüfen.

Ein Kostenvoranschlag geht nicht auf alle Ansprüche von Geschädigten ein

Ihr wichtigstes Grundrecht zur Wahrung Ihrer finanziellen Interessen nach einem unverschuldeten Unfall ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz Gutachters: Oberhalb der Bagatellschadensgrenze hat der Autoversicherer des Schädigers für die Kosten aufzukommen, was auch für einen eventuell notwendigen Rechtsanwalt mit dem Ziel der Waffengleichheit gilt. Sie müssen und sollten sich nicht mit einem Kfz-Kostenvoranschlag zufriedengeben, auch wenn die gegnerische Versicherung Ihnen diesen schlechten Vorschlag unterbreiten sollte.

Jetzt Unfallschaden prüfen lassen!

Begutachtung des Unfallschaden bei Ihnen vor Ort

Ablauf der Schadensregulierung nach einem Unfall: Mit Dede geht es schnell!

Rufen Sie noch am Unfallort die Hotline des Kfz Sachverständigen Dede an, um sich bei der Beweissicherung unterstützen zu lassen und legen Sie die gesamte Korrespondenz und Schadensabwicklung in erfahrene Hände. Das notwendige Gutachten ist binnen 1 bis 2 Tagen erstellt und wird umgehend nach dem Autounfall an die Haftpflichtversicherung geschickt.

Durch eine Abtretungserklärung müssen Sie für die Kosten des Gutachters nicht in Vorkasse gehen! Kfz-Sachverständiger Sertac Dede wird Sie auf Basis des erstellten Gutachtens über alle Schadenersatzansprüche in Ihrem Fall informieren und diese durchsetzen (bei Bedarf mit einem Anwalt aus seinem Netzwerk). Je nach Schadensszenario wird eine zeitnahe Reparatur oder Ersatzbeschaffung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden möglich sein. Bei einem Totalschaden beziffert das Sachverständigengutachten nach einem Autounfall auch den Restwert und Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug.

 

Sie werden jederzeit in den aktuellen Stand und alle Entscheidungen eingebunden, müssen sich selber aber nicht in den Kampf mit der Versicherung begeben.

Checkliste: Was sollten Sie nach dem Unfall tun (und was nicht)?

Ruhe bewahren, Überblick verschaffen, Unfallstelle sichern und Rettungskräfte via Notruf anfordern!

Zu eigenen Sicherheit Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen und aus der Gefahrenzone begeben (gerade auf der Autobahn).

Bei Bedarf Erste Hilfe leisten und Verletzte versorgen.

Die Beweissicherung ist essenziell für die Klärung der Unfallschuld: Unfallbericht und Unfallskizze anfertigen, Fotos schießen, Versicherungsdaten und Angaben der Fahrer (Name, Anschrift etc.) austauschen und Schadensmeldung vornehmen bzw. einen unabhängigen (!) Gutachter anrufen.

Bei reinem Blechschaden ohne Verletzte muss die Polizei nicht zwangsläufig gerufen werden.

Fahrerflucht ist keine Lösung und gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar: Alle Unfallbeteiligten haben sich den Konsequenzen am Unfallort zu stellen.

Vermeiden Sie direkt nach dem Unfall jede Form von Schuldanerkenntnis! Unfallopfer beurteilen die Situation oft durch die Schockeinwirkung falsch.

Übernehmen Sie mit einem eigenen Gutachter und ggf. mit einem Anwalt die Regie bei der Schadensregulierung. Das Drehbuch der gegnerischen Versicherer würde zu Verlusten zu Ihren Lasten führen.

Für den Ernstfall sollten Sie einen Unfallbericht im Handschuhfach nebst Grüner Versicherungskarte deponieren. Für Verkehrsunfälle im Ausland ist der Europäische Unfallbericht in mehreren Sprachen verfügbar.

Fazit: Unfall, was tun? Für alle Kfz-Fälle in Stuttgart auf Dede setzen!

Was tun nach einem Unfall? Dieser Ratgeber hat Ihnen kompakte Antworten und Hilfestellungen für die wichtigsten Fragen gegeben. Am besten rufen Sie zeitnah Kfz Gutachter Dede an, um sich flexibel und auch am Wochenende helfen zu lassen. Das Kfz Gutachterbüro Dede steht 24/7 für Unfallgeschädigte bereit. Termine sind zeitnah verfügbar, das erforderliche Schadengutachten ist binnen 48 Stunden erstellt.

Es hat gekracht? Sertac Dede ist schnell einsatzbereit!

Nutzen Sie mehr als 10 Jahre Erfahrung und ein leistungsstarkes Gutachternetzwerk, um nach einem Unfall schnell wieder mobil zu sein. Mit dem Sachverständigenbüro Dede fahren Sie im Großraum Stuttgart nicht nur im Schadensfall gut: Entdecken Sie hier alle Leistungen und lassen Sie sich persönlich beraten.

Sertac Dede

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Sertac Dede techn. BW (FH)

Offiziell geprüfter Sachverständiger