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Nutzungsausfallentschädigung zwischen 23 und 175 Euro pro Tag: Wie hoch ist Ihre?

  • 02.02.2022

  • Lesedauer: 6 Min.

  • Autor: Sertac Dede

An eine Nutzungsausfallentschädigung werden Sie wahrscheinlich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gar nicht denken, sondern nur den ärgerlichen Blechschaden, die Reparatur in einer Werkstatt und die anstehende Regulierung im Kopf haben. Hier lesen Sie, dass Ihre Ansprüche als Geschädigter weit über die Übernahme von Reparaturkosten laut Werkstattrechnung hinausgehen.

Im Fokus: Ihr Recht auf Schadenersatz für Nutzungsausfall bei unverschuldetem Unfall

Falls Sie den Unfallwagen für einen gewissen Zeitraum nicht nutzen können, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Alternativ können Sie sich für einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur entscheiden: Die Kosten hat der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu tragen.

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Sertac Dede techn. BW (FH)

Auf den Punkt: Wissenswertes zur Nutzungsausfallentschädigung

Nach einem fremdverschuldeten Unfall können Sie als Geschädigter zwischen einem Ersatzfahrzeug oder der Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur wählen.

Über die Nutzungsentschädigung können Sie im Gegensatz zu Mietwagenkosten frei verfügen, sodass sie finanziell lohnenswerter erscheint.

Wie hoch der Nutzungsausfall ist, hängt von der Reparaturdauer und der Fahrzeugkategorie ab (vergl. die entsprechende Eurotax-Schwacke-Tabelle nach Küppersbusch et al.).

Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit sind zwei entscheidende Voraussetzungen für die Nutzungsausfallentschädigung während der unfallbedingten Reparaturzeit.

Definition: Nutzungsausfallentschädigung

Es handelt sich bei der Nutzungsausfallentschädigung um Schadenersatz für die fehlende Verfügbarkeit Ihres Fahrzeugs, falls es nach einem Unfall repariert werden muss. Der Gesetzgeber definiert Autos in dieser Hinsicht als geldwerten Vermögensbestandteil mit Nutzwert. Alternativ steht Unfallgeschädigten ein Ersatzwagen zu.

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Häufige Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung:

Das antwortet Ihr Kfz-Experte

Durchschnittlich 65 Euro Nutzungsausfall pro Tag: In 11 Gruppen für mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle werden Tagesbeträge zwischen 23 und bis zu 175 Euro festgelegt. Für einen Audi A3 gibt es beispielsweise 43 Euro Nutzungsausfall pro Tag.

Sie können einen Blick in die Eurotax-Schwacke-Liste werfen oder hier die Übersicht mit Beispielen für die Nutzungsausfallentschädigung nutzen. Die Länge des Nutzungsausfalls ergibt sich aus der Reparaturdauer laut Sachverständigengutachten zuzüglich einer Überlegungszeit von 1 bis 3 Tagen.

Durch die Schadensminderungspflicht müssen Sie eine schnelle Lösung anstreben, ggf. ist eine Notreparatur zu akzeptieren. Nutzungsausfall wird im Regelfall wenige Tage gezahlt. Bei einem Totalschaden können es 14 Tage Nutzungsausfall sein, in Einzelfällen je nach Wiederbeschaffungsdauer auch mehr (vergl. Urteil des OLG Celle, Aktenzeichen U 159/13).

Während Kleinstwagen in Gruppe A sind, finden Sie größere Fahrzeuge wie SUVs in den Gruppen K und L. Je größer / teurer ein Unfallwagen ist, desto höher der Tagesbetrag für die Nutzungsausfallentschädigung. Abzüge gibt es bei älteren Fahrzeugen (eine Fahrzeugkategorie weniger).

Eintrittspflichtige Haftpflichtversicherungen verweigern mit dem Zweitwageneinwand gerne die Zahlung von Nutzungsausfall. Wird der Zweitwagen immer von einem anderen Familienmitglied gefahren, muss eine Ausfallentschädigung gezahlt werden. Ein Zweitwagen ist kein automatischer Verweigerungsgrund.

Finanziell gesehen die Entschädigung, da Sie das Geld frei verwenden können. Bei unklarer Schuldfrage ist Nutzungsausfall vorzuziehen: Diese würde nur um die Haftungsquote gekürzt, bei einem Mietwagen droht eine direkte Kostenbeteiligung. Sertac Dede berät Sie umfassend je nach Schadensszenario / Haftungsquote!

Ja, aber es kann für Geschädigte zu Problemen mit dem eintrittspflichtigen Versicherer kommen. Sie werden mit Reparaturnachweisen zeigen müssen, dass die unfallbedingte Instandsetzung fachgerecht durchgeführt worden ist. Eine Dokumentation ist unabdingbar. Nutzen Sie mit einem Gutachter Unterstützung bei der Schadensregulierung.

In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Nutz­ungs­ausfall­ent­schädigung

Hier können Sie auf einen Blick die Voraussetzungen nachvollziehen, um eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen:

Sie sind nicht der Unfallverursacher und tragen keine Teilschuld (dann käme es zu Abzügen).
Der Unfallschaden bedarf einer Reparatur, das Fahrzeug fällt also aus.
Sie würden das Fahrzeug nutzen, wenn es nicht ausgefallen wäre (Nutzungswille).
Sie könnten das Fahrzeug jetzt nutzen, wenn es nicht in einer Werkstatt stünde (Nutzungsmöglichkeit).
Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungswille & Nutzungsmöglichkeit: Grundvoraussetzungen für die Nutzungsausfallentschädigung

Unter Nutzungswille ist der normale Gebrauch des Fahrzeugs im Lebensalltag zu verstehen. Sie würden ohne den Unfall das Auto für den Weg zur Arbeit oder den Transport der Kinder nutzen. Insofern stellt der Ausfall des Unfallwagens einen Verlust dar, für den der Autoversicherer des Schädigers Ersatz zu leisten hat.

Nutzungsmöglichkeit hingegen bedeutet, dass Sie das Auto jetzt auch tatsächlich nutzen könnten. Davon ist nicht auszugehen, wenn Sie mit einer Verletzung (Personenschaden) nach dem Unfall im Krankenhaus liegen. In diesem Schadensszenario würden hingegen Ansprüche auf Schmerzensgeld in den Fokus rücken, wozu ein ärztliches Attest notwendig ist.

In diesen Fällen haben Sie KEINEN Anspruch auf eine Nutzungs­ausfall­entschädigung

Keinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben Sie, wenn die soeben skizzierten Bedingungen nicht erfüllt sind oder überhaupt keine Nutzungsmöglichkeit gegeben ist. Rein formal verwirken Sie Ihren Anspruch auf eine Entschädigung für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung, wenn Sie sich für einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Autoversicherung entscheiden.

 

Wir sind in Stuttgart, Göppingen, Ludwigsburg, Esslingen und Reutlingen im Einsatz!

Dauer der Nutzungsausfallentschädigung: Das gilt

Sie erhalten die Entschädigung so lange, bis das Fahrzeug instandgesetzt worden ist. Maßgeblich ist der Unfallzeitpunkt als Beginn Ihrer Anspruchsgrundlage: Die Zeit der Gutachtenerstellung, eine Überlegungsfrist und die im Gutachten angegebene Reparaturdauer sind maßgeblich.

 

Je größer der Schaden, desto höher wird die Nutzungsausfallentschädigung ausfallen. Bei einem Totalschaden wird die Dauer der Entschädigung in der Regel deutlich über 10 Tage hinausgehen. Der regionale Gebrauchtwagenmarkt spielt eine Schlüsselrolle mit Blick auf die Wiederbeschaffungsdauer.

Berechnung mit der Nutzungsausfalltabelle: Ihre Ansprüche werden konkret

Hier können Sie sich einen Überblick über die Fahrzeugklassen und die Tagessätze für Nutzungsausfall verschaffen. Durch die Angabe eines Beispielsfahrzeugs für jede Klasse können Sie Ihr eigenes Fahrzeug leichter zuordnen. Multiplizieren Sie den Tageswert mit der Ausfallzeit, erhalten Sie die Gesamtsumme für Ihr Unfallfahrzeug.

A Ford Ka 23 €
B Nissan Micra 29 €
C Fiat Bravo 35 €
D VW Polo 1.4 TDI 38 €
E Opel Vectra 43 €
F Mercedes C 180 50 €
G Audi A6 59 €
H Opel Calibra 65 €
J Porsche Boxter 79 €
K Jaguar XJR 119 €
L Mercedes SL 600 175 €

Nutzungsausfall beim Motorrad geltend machen? Das gilt

Nutzen Sie Ihr Motorrad täglich für den Arbeitsweg und eben nicht als Spaß am Fahren nur in der Freizeit, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen (vor allem bei fehlendem Zweitfahrzeug). Die Höhe der Entschädigung können Sie in dieser Tabelle ablesen. Beim Nutzungsausfall für Motorräder ist die Höhe der Motorleistung entscheidend. In 9 Gruppe werden Tagessätze zwischen 10 und 65 Euro aufgelistet.

1 bis 50 ccm 10 €
2 bis 80 ccm 15 €
3 bis 7 KW 20 €
4 bis 13 KW 22 €
5 bis 20 KW 25 €
6 bis 37 KW 30 €
7 bis 57 KW 45 €
8 bis 72 KW 55 €
9 über 72 KW bzw. 1200 ccm 65 €

Gut zu wissen!

Diese Tabelle spielt in der Rechtsprechung des BGH eine wichtige Rolle. So empfiehlt der BGH in mehreren Urteilen Tatrichtern, die Nutzungsausfalltabellen anzuwenden.

Beachten Sie bei der Berechnung von Nutzungsausfall das Fahrzeugalter:

 

In der Regulierungspraxis ist es üblich, dass unfallbedingter Schadenersatz für den Ausfall bei älteren Fahrzeugen geringer ausfällt. In das Fahrzeug älter als 5 Jahre, ist mit einer Herabstufung um eine Fahrzeuggruppe zu rechnen.

 

Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, können es 2 Fahrzeuggruppen sein. Alternativ kann auch ein Abzug bis auf die Vorhaltekosten in Frage kommen. Vorhaltekosten bezeichnen die laufenden Kosten für ein Fahrzeug.

Fallbeispiel: Ihre Nutzungsausfallentschädigung bei einem Totalschaden

Nehmen wir an, Sie hatten einen heftigen Crash mit Ihrem Ford-S-Max. Der Heckschaden ist so enorm, dass Sie einen tiefgreifenden Schaden an der Fahrzeugstruktur vermuten. Eine Karosserievermessung wird zeigen, inwiefern die Fahrzeugstruktur durch die Aufprallwucht beschädigt wurde (Rahmen verzogen).

 

Sie rufen noch am Unfallort Sertac Dede an. Binnen 24 bis 48 Stunden ist das Unfallgutachten erstellt, die Diagnose lautet wirtschaftlicher Totalschaden (die Reparaturkosten liegen mehr als 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert). Nehmen wir an, Sie brauchen 14 Tage für die Wiederbeschaffung eines Ersatzwagens.

Daraus ergäbe sich mit Blick auf den Tagessatz von 50 Euro in Gruppe F eine Gesamtsumme von 700 Euro. Ist das Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre, steht Ihnen der volle Satz gemäß EurotaxSchwacke zu.

Zwischenfazit: Regulierung nicht ohne einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Sie erkennen also, dass es bei der Nutzungsausfallentschädigung um beachtliche Summen geht. Grund genug, sich NICHT auf den Versicherungssachverständigen bzw. das „fremdgesteuerte“ Schadensmanagement des Unfallgegners einzulassen. Nutzen Sie Ihre umfassenden Rechte als Geschädigter und werden Sie selbst aktiv: Nur ein unabhängiges Schadengutachten ist die Basis für die ganzheitliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.

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Beantragung der Nutzungsausfallentschädigung: Muster downloaden

Hier finden Sie einen Musterbrief, um eine Nutzungsausfallentschädigung gegenüber der eintrittspflichtigen Versicherung geltend zu machen. Setzen Sie auf den ganzheitlichen Service bei der Schadensregulierung mit Sertac Dede, wird er Ihnen die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung abnehmen, wozu auch die Durchsetzung der Entschädigung für die entgangene Nutzung gehört.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Nutzungsausfallentschädigung für Sonderfälle: kompakter Überblick

Grundsätzlich gilt bei diesen Sonderfällen für den Nutzungsausfall: Handelt es sich nur um ein Freizeitfahrzeug, so ist nicht mit Ansprüchen auf eine Nutzungsausfallentschädigung zu rechnen. Es sei denn, im Einzelfall ergeben sich konkrete Umstände, die Nutzungsausfall doch rechtfertigen können. Das müsste das ggf. mit einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht geprüft werden. Auch für dessen Kosten hat die Kfz-Versicherung des Schädigers aufzukommen.

Nutzungsausfall für Quad?

Im Regelfall wird für Quads keine Nutzungsausfallentschädigung gewährt, da es sich eher um Freizeitfahrzeuge handelt. Sie müssten ggf. nachweisen, dass Sie täglich auf das Quad angewiesen sind.

Nutzungsausfallentschädigung für Trike?

Hier gilt dasselbe wie für Quads. Besitzen Sie auch einen PKW, wird die Versicherung kaum Nutzungsausfall gewähren. Es sei denn, Sie nutzen es wie ein Auto im Lebensalltag.

Wohnmobil und Nutzungsausfallentschädigung?

Für ein Wohnmobil können Sie Nutzungsausfall meistens nur verlangen, wenn Sie bereits Urlaub gebucht hatten und für diesen Zeitraum tatsächlich eine starke Nutzungsintention vorliegt. Jenseits der Urlaubsthematik ist für Wohnmobile aber von einer Nutzungsausfallentschädigung abzusehen.

Nutzungsausfallentschädigung für Oldtimer?

Handelt es sich um ein unregelmäßig genutztes Liebhaberfahrzeug mit Saisonkennzeichen, werden Sie nach einem Unfall keine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen können. Anders kann es aussehen, wenn Sie sehr ländlich und abgeschieden wohnen und ein Zweitfahrzeug nur sehr eingeschränkt zur Verfügung steht. Das OLG Celle hat bei einem Oldtimer aufgrund der Wohnlage für die Zahlung von Nutzungsausfall geurteilt (vergl. Az. 5 U 60/15). Die Rechtsprechung ist immer mit Blick auf den Einzelfall zu sehen!

Gewerbliche Nutzung und Nutzungsausfall

In diesem Szenario müssen Geschädigte in der Regel den Schaden genau beziffern, um ihn ersetzt zu bekommen. Wird das Fahrzeug unmittelbar für die Leistungserbringung genutzt, kommt ggf. Schadenersatz für diesen Nutzungsausfall in Betracht.

Gibt es Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Abrechnung?

Bei fiktiver Abrechnung und Geltendmachung von Nutzungsausfall ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich. Meistens werden Sie den Unfallwagen selbst reparieren und dies konkret darlegen müssen, um für den Nutzungsausfall bei der fiktiven Abrechnung entschädigt werden zu können.

Ihr Gutachter macht den Minderwert für Sie geltend

Halbgewachs, Ruhkopf und Sahm, Zeisberg, Faustregel oder Berechnungsmethode gemäß 13. Verkehrsgerichtstag? Keine Angst, Sie brauchen sich als Laie bzw. gestresster Unfallgeschädigter nicht mit der Komplexität der Formeln oder einzelner Parameter wie Alterskorrektur, Listenpreis, Zeitwert und Marktrelevanz auseinandersetzen. Diese schematische Übersicht soll Ihnen nur die Methodenvielfalt in puncto merkantiler Minderwert nahebringen!

So bestimmen Sie den merkantilen Minderwert

Wenden Sie sich an einen unabhängigen Autogutachter wie Sertac Dede, um Ihre Ansprüche auf merkantile Wertminderung zu prüfen und mit dem Sachverständigennetzwerk konsequent durchzusetzen. Der Sachverständige weiß, welche Formel und Parameter er anzuwenden hat und welche regionalen Besonderheiten bei der Berechnung des Minderwertes zu berücksichtigen sind.

Mit dem Sachverständigennetzwerk holen Sie mehr Wertminderung heraus

Nutzen Sie einen Anwalt aus dem leistungsstarken Gutachternetzwerk, um sich gegen Kürzungsversuche beim Minderwert konsequent zu wehren. Bei hoher Laufleistung (mehr als 100.000 Kilometer) und einem Fahrzeugalter von mehr als 5 Jahren ist eine Verweigerungshaltung sehr wahrscheinlich.

Unabhängige Begutachtung zahlt sich für Geschädigte aus

Sie sollten die Regie bei einem unverschuldeten Unfallschaden auf keinen Fall der Versicherung und dem gestellten Schadensgutachter des Unfallgegners überlassen. Dieser wird Sie – um Gutachterkosten einzusparen – mit einem Kostenvoranschlag abspeisen wollen, auf dessen Basis der merkantile Minderwert überhaupt keine Berücksichtigung findet. Hier kommen nur Arbeitskosten bzw. Lohnkosten neben Ersatzteilen auf die Rechnung. Viel interessanter als der Arbeitslohn sind aber Ihre ableitbaren Schadenersatzansprüche auf merkantilen Minderwert.

Fazit: Für alle Fälle DEDE nach einem Unfall, auch für die Nutzungsausfallentschädigung!

Die hier vorgestellte Nutzungsausfallentschädigung ist nur ein Recht, dass Ihnen bei eigener Unschuld nach einem Autounfall zusteht. Setzen Sie mit dem Kfz-Sachverständigenbüro DEDE auf einen flexiblen Service, eine schnelle Erreichbarkeit und Erfahrung.

 

Legen Sie mit dem binnen 48 Stunden erstellten Schadensgutachten die Basis zur Durchsetzung aller Ihrer Schadenersatzforderungen. Durch das ganzheitliche Schadensmanagement müssen Sie sich um nichts kümmern. Sehr bald schon sind Ärger und Schock nach dem Unfall vergessen.

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