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KFZ Sachverständiger Dede Stuttgart
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Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Mit ca. 750 Euro ist die Bagatellschadensgrenze entscheidend

Soll ich einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellen lassen? Falls Sie sich diese Frage nach einem unverschuldeten Autounfall stellen, werden Sie in diesem Ratgeber kompakte Antworten für die anstehende Reparatur finden. Die Gegenüberstellung von Vorteilen und Unterschieden inklusive einer Szenarioanalyse wird zeigen, in welchen Fällen ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten die bessere Wahl ist.

Auf den Punkt gebracht: Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten für Schadensabwicklung?

  • Geschädigte haben laut BGH Urteil oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro Anspruch auf ein unabhängiges Schadengutachten. Je größer das Schadensausmaß, desto ungeeigneter ist ein Kostenvoranschlag.
  • Für Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag für die Schadenregulierung ausreichend (Stichwort Schadenminderungspflicht).
  • Ein Kostenvoranschlag geht nur auf Reparaturkosten ein, während ein Schadensgutachten auch den erlittenen Minderwert und eine Nutzungsausfallentschädigung berücksichtigt.
  • Gutachten haben aufgrund einer lückenlosen Dokumentation eine Beweisfunktion vor Gericht, ein Kostenvoranschlag nicht.
  • Bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Verkehrsunfall) sollten Geschädigte sich nicht auf den vermeintlichen Service der gegnerischen Versicherung einlassen. Diese wird aus Spargründen einen Kostenvoranschlag anbieten.

Kfz Gutachter
Sertac Dede techn. BW (FH)

Kostenvoranschlag reicht? Das wird nur die gegnerische Versicherung behaupten

Nach einem fremdverschuldeten Autounfall ist die Ermittlung des Schadensausmaßes in jeder Hinsicht für Sie als Unfallopfer entscheidend: Nun ist eine unabhängige Begutachtung durch einen unabhängigen Experten gefragt, um zu fundierten Entscheidungen in IHREM Interesse zu kommen. Mit Kfz Gutachter Sertac Dede haben Sie in Stuttgart einen Profi für das unparteiische Kfz-Schadensmanagement gefunden.

„Meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge.“ (Arthur Schopenhauer)

Inhalt:

  1. Definition
  2. Häufige Fragen
  3. Was ist besser?
  4. Vorteile & Inhalte
  5. Fallanalyse
  6. Damit können Sie rechnen
  7. KVA der Werkstatt

Definition Kfz Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die einem Angebot für Instandsetzungskosten entspricht. Ein Kostenvoranschlag kann unverbindlich und verbindlich sein. Für die Planungssicherheit (Prognoserisiko) mit Blick auf die Reparatur in einer Werkstatt ist ein Kostenvoranschlag ratsam.

Definition Kfz Gutachten (Sachverständigengutachten)

Ein Kfz Gutachten (Schadengutachten oder Unfallgutachten) enthält eine vollständige Ermittlung aller wichtigen Werte im Schadensfall sowie eine Dokumentation zur Beweissicherung. Die Schadenshöhe (Instandsetzungskosten) wird für die Abrechnung mit der eintrittspflichtigen Versicherung beziffert. Zur Klärung der Schuldfrage können unfallanalytische Rekonstruktionen enthalten sein.

Häufige Fragen zur Kostenvorschlag vs. Gutachten:

Das antwortet Kfz Experte Sertac Dede

Wann ist ein Gutachten notwendig?

Oberhalb der Bagatellschadensgrenze von 750 bis 1.000 Euro ist ein Kfz Gutachten im Schadensfall dringend zu empfehlen, um sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz wie Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung gegenüber dem Unfallverursacher geltend zu machen. Geschädigte haben ein Recht auf Übernahme der Gutachterkosten.

Wo ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Gutachten beinhaltet im Gegensatz zum Kostenvoranschlag eine beweissichernde Dokumentation des Schadens am Fahrzeug mit Bildern. Zudem geht ein Gutachten weit über die Kalkulation von Instandsetzungskosten / Stundensätzen hinaus, indem auch die unfallbedingte Ausfallzeit und die merkantile Wertminderung in den Fokus rücken.

Was kostet ein Kostenvoranschlag?

Werkstätten berechnen für die Erstellung eines Kostenvoranschlags bis zu 10 % der Gesamtkosten. Kommt es aber tatsächlich zur Auftragserteilung, werden diese Kosten verrechnet (fallen nicht an). Im Zuge der Versicherungsregulierung haben Geschädigte die Gebühren für einen Kostenvoranschlag nicht zu tragen.

Wer muss den Kostenvoranschlag oder das Gutachten bezahlen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat für die Kosten von Kostenvoranschlag oder Gutachten laut § 91 Zivilprozessordnung (ZPO) aufzukommen. Bei einem Kaskoschaden wird die eigene Versicherung auch die Kosten für Gutachten oder Kostenvoranschlag übernehmen, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

Darf ich trotz Kostenvoranschlag ein Gutachten in Auftrag geben?

Für die Kosten eines Sachverständigen kommt der gegnerische Versicherer nur auf, wenn die Reparaturkosten für den Fahrzeugschaden oberhalb der Bagatellgrenze liegen. Ist das nachweislich der Fall, sind Sie nicht an einen Kostenvoranschlag der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers gebunden und dürfen ein Gutachten beauftragen.

Kostenvoranschlag vs. Gutachten: Was ist besser?

Grundsätzlich ist ein Gutachten besser bzw. aussagekräftiger und beweissichernd! Es leistet mehr für Geschädigte als ein Kostenvoranschlag. Der Sachverständige geht bei der Begutachtung weit über die Betrachtung von reinen Reparaturkosten im Schadenfall hinaus. Durch die Angaben im Gutachten lassen sich mehr Schadensposten bzw. eine höhere Schadenssumme als mit einem Kostenvoranschlag durchsetzen.

Muss es denn gleich ein Gutachten sein?

Die Versicherung des Schädigers wird mit der Vorteilhaftigkeit eines Kostenvoranschlags werben, um Geld bei der Schadensregulierung einzusparen. Dies ist für Sie als Geschädigter ein unmittelbarer Nachteil, denn Sie würden unfreiwillig und ohne es zu wissen auf einen Teil Ihrer Schadensersatzansprüche verzichten. Lassen Sie die Höhe des Schadens in jedem Fall unabhängig beziffern!

Dellenreflektor Kfz Gutachter

Vorteile und Inhalte eines Kostenvoranschlags:

  • Ein verbindlicher Kostenvoranschlag sorgt für Planungssicherheit: Das Prognoserisiko bleibt beim ausführenden Werkstattbetrieb.
  • Kostenvoranschlag als günstige und schnelle Lösung für die Abwicklung von Bagatellschäden.
  • Im Falle der Auftragserteilung sind Kostenvoranschläge in der Regel kostenlos.
  • Der Kostenvoranschlag listet als Unterschied zum Gutachten nur Ersatzteilpreise und Stundenverrechnungssätze für die Herleitung der Reparaturkosten auf.
  • Der Fahrzeugzustand bzw. eine wertsteigende Sonderausstattung werden nicht mit einem Kostenvoranschlag berücksichtigt, ebenso wenig Angaben zur unfallbedingten Ausfallzeit.

Vorteile und Inhalte eines Kfz Gutachtens im Schadensfall:

  • Dokumentation mit Bildern des Fahrzeugzustands (wichtig für Beweissicherung vor Gericht)
  • Beschreibung des technischen sowie optischen Zustands des Unfallfahrzeugs
  • Berücksichtigung einer wertsteigernden Sonderausstattung (Spezialumbauten)
  • Sofern vorhanden: Berücksichtigung von Vorschäden und unreparierten Altschäden
  • Kalkulation von Reparaturkosten (ggf. markengebunden je nach Fahrzeugalter) anhand von Stundensätzen und Ersatzteilpreisen (inkl. ortsüblichen Aufschlägen)
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur im Gutachten (liegt ein Totalschaden vor?)
  • Herleitung von merkantiler Wertminderung und Nutzungsausfall (bei Totalschaden Wiederbeschaffungsdauer) im Gutachten
  • Bestimmung der unfallbedingten Ausfallzeit & des Reparaturweges
  • Angaben zur Verkehrstauglichkeit bei ausgeprägtem Schadensbild
  • Bei Totalschaden: Bestimmung von Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Prognoserisiko: Hinweise im Gutachten auf Möglichkeit der Ausweitung von Reparaturkosten

Zwischenfazit: Unterschiede Kostenvoranschlag / Gutachten

Sie erkennen auf einen Blick beim Vergleich von Kostenvoranschlag und Gutachten, dass letzteres sehr viel tiefer in Details geht. Das ist zwingend notwendig, um als Geschädigter sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz auf Basis eines Sachverständigengutachtens durchsetzen zu können.

Kein Kostenvoranschlag bei Verdacht auf Totalschaden

Bei einem Totalschaden ist ein Gutachten alternativlos: Kostenvoranschläge erlauben keine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit. Versicherungen werden bei einem Totalschaden auf Basis eines Gutachtens die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstatten.

Kein Kostenvoranschlag bei Verdacht auf Totalschaden

Bei einem Totalschaden ist ein Gutachten alternativlos: Kostenvoranschläge erlauben keine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit. Versicherungen werden bei einem Totalschaden auf Basis eines Gutachtens die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstatten.

Kein Kostenvoranschlag bei Verdacht auf Totalschaden

Bei einem Totalschaden ist ein Gutachten alternativlos: Kostenvoranschläge erlauben keine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit. Versicherungen werden bei einem Totalschaden auf Basis eines Gutachtens die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstatten.

Kostenvoranschlag oder Gutachten: In welchen Fällen soll ich mich wofür entscheiden?

Hagelschaden: Kann ich ein Gutachten beauftragen?

Hierbei handelt es sich um einen Kaskoschaden durch höhere Gewalt. Sie brauchen also für die Schadensregulierung mindestens eine Teilkaskoversicherung. Diese wird ihr Weisungsrecht ausüben und je nach Schadenhöhe ein Gutachten oder einen KVA beauftragen. Sie können sich den Hagelschaden übrigens auch auszahlen lassen.

Fremdverschuldeter Unfall (Haftpflichtfall): Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Hier ist die Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro maßgeblich. Oberhalb dieser Grenze sollten Sie nicht auf Ihr Recht verzichten, ohne Kosten einen unabhängigen (!) Kfz-Sachverständigen wie Sertac Dede für Ihr Fahrzeug zu beauftragen. Sie haben bis hierhin nachvollziehen können, warum ein Kostenvoranschlag NUR für die gegnerische Versicherung von Vorteil wäre. Sie holen mit einem unparteiischen Gutachten definitiv mehr raus!

Selbst verschuldeter Unfall (Kaskoschaden): Weisungsrecht beachten!

Sie können in diesem Fall nicht selbst aktiv werden und ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellen lassen: Sie sind an das Weisungsreicht Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung gebunden. Diese arbeiten vertraglich mit Partnerwerkstätten zusammen. Ihre Versicherung wird die Regie übernehmen und je nach Schadenhöhe einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten in Auftrag geben und die kalkulierten Kosten für die Werkstatt übernehmen.

Bagatellschaden: Kostenvoranschlag reicht im Regelfall

Bei kleinen Kratzern wird die Versicherung die Gutachtenkosten nicht übernehmen, sie wären mit Blick auf die Schadensminderungspflicht nicht gerechtfertigt. Unterhalb einer Schadenshöhe von 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherungsabwicklung bzw. die Übernahme der Forderungen der Werkstatt. Mit einem Einigungsprotokoll kann diese auch ganz ohne Kfz-Versicherer funktionieren, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Meistens ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug weiterhin unfallfrei ist. Der Aspekt der Wertminderung kann dann außen vor bleiben.

Wildunfall: Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Das ist ein (Un)fall für die Teilkaskoversicherung, die mindestens vorhanden sein muss. Auch hier wird die Versicherung die Regulierung mit einem Kostenvoranschlag oder Gutachten bei einem größeren Schaden anstoßen. Sie sollten nach dem Wildunfall eine Bescheinigung vom zuständigen Jäger / Jagdaufseher ausstellen lassen, damit die Versicherung den Vorfall anerkannt und ggf. ein Gutachten übernimmt. Etwaige Blutspuren sollten Sie bis zur Erstellung des Gutachtens nicht entfernen.

Auszahlung des Unfallschadens: Ein Gutachten ist empfehlenswert

Diese Option der so genannten fiktiven Abrechnung haben Sie als Geschädigter immer. Abhängig von der Schadenhöhe können Sie sich den Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens auszahlen lassen. Je höher der Schaden, desto notwendiger ist für Ihre finanziellen Interessen ein Gutachten bei der fiktiven Abrechnung. Damit können Sie auch Schadenersatz für Nutzungsausfall und die erlittene merkantile Wertminderung durchsetzen, was ein Kostenvoranschlag nicht leisten kann.

Jetzt Unfallschaden prüfen lassen!

Kfz Gutachter
Sertac Dede techn. BW (FH)

0711 88 78 50 72

Kostenvoranschlag vs. Gutachten: Damit können Sie rechnen …

Als Unfallopfer müssen Sie prinzipiell weder für die Kosten eines Voranschlags noch für das Gutachterhonorar aufkommen. Das geht eindeutig aus Paragraf 91 der Zivilprozessordnung hervor. Einzig bei Mitverschulden (Teilschuld) kann eine Beteiligung gemäß Quote in Betracht kommen.

Kosten für einen Kostenvoranschlag:

Viele Werkstattbetriebe berechnen bis zu 10 % der veranschlagten Kosten, wobei es keine einheitlichen Regelungen gibt. Diese Kosten entstehen aber meistens nicht, wenn es tatsächlich zur Auftragserteilung kommt. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob der Kostenvoranschlag verbindlich oder unverbindlich sein soll. Mit einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann das Prognoserisiko zu einem unkalkulierbaren Problem werden.

Kosten für ein Gutachten:

Die Gutachtenkosten hängen von der Schadenshöhe ab. Je größer der Schaden und je höher somit der Begutachtungsaufwand ist, desto teurer wird ein Kfz Schadensgutachten. Zu Grunde gelegt wird mit steigender Schadenshöhe ein abnehmender Prozentsatz. Bei einem Schaden von 5.000 Euro beträgt das Grundhonorar 13 %, also in etwa 650 Euro (je nach Schadensfall können weitere Nebenkosten für die Begutachtung hinzukommen).

Kostenvoranschlag von Werkstatt oder Kfz Gutachter erstellen lassen?

Kostenvoranschläge werden in der Regel von Werkstätten erstellt, wobei aber natürlich auch Kfz-Sachverständige Reparaturkosten aussagekräftig kalkulieren können. Beachten Sie, dass Kfz Gutachter wie Sertac Dede mit Werkstattbetrieben im eigenen Netzwerk kooperieren. Sie können sich also darauf verlassen, dass die Kalkulation in jedem Fall mit der notwendigen Aussagekraft geschieht. Ist die Schuldfrage überhaupt nicht klar, bietet Sertac Dede Hilfe mit einer professionellen Unfallanalyse faktenbasierte Hilfe.

Kostenvoranschlag oder Gutachten? Nutzen Sie die Soforthilfe von Sertac Dede!

Direkt nach dem Unfall werden Sie kaum einschätzen können, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten nur für die Schadenregulierung notwendig ist. Rufen Sie die Notfall-Hotline (0711 – 88 785 072) an und genießen Sie 24/7 auch am Wochenende einen flexiblen Service. Schnell herrscht Klarheit, ob ein Gutachten möglich ist und ein Kostenvoranschlag ausscheidet.

Konkretisieren Sie jetzt Ihre Schadenersatzansprüche!

Sollte es kein Bagatellschaden mehr sein, müssen Sie sich nicht mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben: Das Gutachten kann binnen 48 Stunden beim eintrittspflichten Versicherer eingereicht werden. Nutzen Sie mehr als 10 Jahre Erfahrung und einen persönlichen Service, um den ärgerlichen Verkehrsunfall schnell vergessen zu machen.

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